FFC Wacker München 99 e.V.

General terms and conditions of

FFC Wacker München 99 e.V.

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) - Stand 14.04.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) regeln den Erwerb, die Nutzung und die Weitergabe von Eintrittskarten für Heimspiele des FFC Wacker München sowie den Zutritt zum Stadion. Mit dem Kauf oder der Nutzung eines Tickets erkennt der Kunde diese ATGB an. Diese ATGB gelten auch für alle Veranstaltungen des FFC Wacker München, bei denen Tickets benötigt werden.


2. Ticketkauf und Zahlung

2.1. Der Ticketverkauf erfolgt über die offiziellen Verkaufsstellen des FFC Wacker München.

2.2. Der Käufer verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des Ticketpreises. Erst nach vollständiger Zahlung ist das Ticket gültig.

2.3. Ermäßigte Tickets sind nur mit gültigem Nachweis nutzbar. Anspruch auf ermäßigten Eintritt haben:

– Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre,

– Studierende,

– Schüler*innen,

– Auszubildende,

– sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %.

Der entsprechende Nachweis ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

Bei einem amtlich anerkannten Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „B“ erhält die eingetragene Begleitperson freien Eintritt.

2.4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitz- oder Stehplatz, sofern dieser nicht ausdrücklich auf dem Ticket ausgewiesen ist.


3. Zutrittsregelungen und digitale Tickets

3.1. Das Ticket berechtigt den Inhaber zum einmaligen Zutritt zum Stadion am jeweiligen Spieltag.

3.2. Kinder bis einschließlich 6 Jahre benötigen kein Ticket (Nachweis erforderlich).

3.3. Das Ticket verliert seine Gültigkeit beim Verlassen des Stadions.

3.4. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn das Ticket manipuliert, beschädigt oder ungültig ist.

3.5. Digitale Tickets werden akzeptiert, sofern das Smartphone-Display unbeschädigt und der Barcode/QR-Code lesbar ist. Für technische Probleme (z. B. leerer Akku) trägt der Ticketinhaber die Verantwortung.


4. Änderungen und Spielabsagen

4.1. Spielverlegungen oder Änderungen des Spielorts sind möglich. In diesen Fällen behält das Ticket seine Gültigkeit.

4.2. Bei ersatzloser Absage eines Spiels werden die Tickets gemäß den geltenden Rückgabebedingungen erstattet.

4.3. Wenn ein Spiel nach Beginn abgebrochen wird, bleibt das Ticket für einen möglichen Nachholtermin gültig. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nur, wenn das Spiel nicht nachgeholt wird oder vollständig abgesagt wurde.

4.4. Rückerstattungen erfolgen nur über die offiziellen Verkaufsstellen des FFC Wacker München.


5. Weitergabe und Missbrauch von Tickets

5.1. Die Weitergabe von Tickets zu überhöhten Preisen oder zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

5.2. Das unautorisierte Vervielfältigen, Nachmachen oder Manipulieren von Tickets ist strafbar und führt zum Ausschluss vom Stadionbesuch.

5.3. Der FFC Wacker München behält sich rechtliche Schritte gegen Ticketmissbrauch vor.

5.4. Personen mit einem bestehenden Stadion- oder Hausverbot dürfen keine Tickets erwerben oder nutzen.

5.5. Tickets verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie in einer Weise genutzt werden, die gegen diese ATGB verstößt, insbesondere bei unzulässiger Weitergabe oder kommerzieller Nutzung.


6. Stadionordnung, Sicherheit und Verbote

6.1. Die jeweils gültige Stadionordnung ist zu beachten. Verstöße können zum Ausschluss vom Spiel und Stadionverweis führen.

6.2. Es kann gegebenenfalls zu Sicherheitskontrollen am Einlass kommen. Bei Weigerung kann der Zutritt verwehrt werden.

6.3. Das Mitführen und Verwenden von folgenden Gegenständen ist verboten:

- Pyrotechnik (z. B. Feuerwerkskörper, Bengalos, Rauchbomben)

- Glasflaschen, Dosen und andere gefährliche Gegenstände

- Haustiere, insbesondere Hunde

6.4. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen erhalten keinen Zutritt.

6.5. Das Betreten des Spielfelds oder anderer gesperrter Bereiche ist strengstens untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

6.6. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn beim Ticketinhaber verdächtiges Verhalten oder der Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum besteht.


7. Hausrecht des Vereins

7.1. Der FFC Wacker München übt das Hausrecht im Stadion aus.

7.2. Der Verein behält sich vor, Personen, die gegen die Stadionordnung und die geltenden Regeln verstoßen, des Stadions zu verweisen.

7.3. Der Verein behält sich vor, Personen, die sich unangemessen verhalten, des Stadions zu verweisen.


8. Mediennutzung und Bildrechte

8.1. Der Ticketinhaber erklärt sich damit einverstanden, dass er während des Spiels fotografiert oder gefilmt werden kann.

8.2. Der FFC Wacker München oder von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen, auf denen der Ticketinhaber abgebildet ist, für vereinsinterne und kommerzielle Zwecke zu verwenden.

8.3. Der Ticketinhaber erhält keinerlei Entschädigung für die Nutzung solcher Aufnahmen.


9. Ausschluss von Rückgaben

9.1. Die Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, das Spiel wird abgesagt oder verlegt, oder es gibt andere gesetzliche Regelungen.


10. Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften

10.1. Alle Ticketinhaber sind verpflichtet, auch die geltenden Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Stadions und der Region zu beachten.


11. Verhaltensregeln für Fans

11.1. Alle Ticketinhaber sind verpflichtet, sich respektvoll gegenüber anderen Fans, dem Stadionpersonal und den Vereinsvertretern zu verhalten.

11.2. Diskriminierendes Verhalten, Gewalt oder anderweitige Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs des Spiels führen zu einem sofortigen Stadionverweis und können strafrechtlich verfolgt werden.


12. Regelungen bei unerwarteten Zuschauermengen

12.1. Der FFC Wacker München behält sich das Recht vor, die Zahl der Zuschauer für eine Veranstaltung zu begrenzen, falls dies aufgrund von behördlichen Auflagen oder Sicherheitsvorgaben erforderlich ist.

12.2. Sollte die Zahl der Zuschauer die festgelegte Kapazität überschreiten oder sollte der Zugang aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen eingeschränkt werden, behält der Verein sich vor, den Zutritt zum Stadion in Übereinstimmung mit diesen Vorgaben zu regeln.

12.3. In solchen Fällen wird der FFC Wacker München alle Ticketinhaber schnellstmöglich über die aktuellen Entwicklungen und ggf. notwendige Änderungen informieren.


13. Haftungsausschluss

13.1. Der Stadionbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


14. Kontaktinformationen

14.1. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Tickets kann der FFC Wacker München unter den folgenden Kontaktinformationen erreicht werden:

E-Mail: geschaeftsstelle@ffc-wacker.de


15. Schlussbestimmungen

15.1. Diese ATGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen dem Ticketkäufer und dem FFC Wacker München dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4. Änderungen dieser ATGB bleiben vorbehalten.