ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sommerfest am Nockherberg mit Public ViewingDahoam in Minga GmbH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („DiM AGB“) der Dahoam in Minga GmbH („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Besuch der Veranstaltung „Sommerfest am Nockherberg mit Public Viewing“ („Veranstaltung“). Ergänzend gelten die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsgeländes sowie, soweit Tickets oder Reservierungen über einen Reservierungspartner erworben werden, dessen Bedingungen für die technische und kaufmännische Abwicklung des Buchungsvorgangs.Mit dem Erwerb einer Reservierung, dem Besitz einer gültigen Zutritts- oder Reservierungsberechtigung und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt die betreffende Person diese DiM AGB an, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Erwerb von Reservierungen und TicketsReservierungen und Tickets können ausschließlich über unseren offiziellen Reservierungspartner Snapticket oder über von uns ausdrücklich autorisierte Verkaufsstellen vorgenommen beziehungsweise erworben werden.Für die technische und kaufmännische Abwicklung des Buchungsvorgangs gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reservierungspartners. Für den Besuch der Veranstaltung, die Nutzung der reservierten Leistungen, Sicherheitsbestimmungen, Hausrecht und Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände gelten vorrangig diese DiM AGB.Jeder Kunde darf maximal drei (3) Tische reservieren. Wird diese Anzahl überschritten, behalten wir uns vor, die darüber hinausgehenden Reservierungen durch den Reservierungspartner stornieren zu lassen.
2. Zutrittsberechtigung und JugendschutzAuf dem Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.Der Zutritt zu reservierten Bereichen ist nur mit gültiger Reservierung oder sonstiger Berechtigung gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes besuchen. Eine erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein und auf Verlangen einen schriftlichen Nachweis der Beauftragung sowie ein Ausweisdokument vorzeigen können.Der Ausschank und die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des Jugendschutzgesetzes. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, Altersnachweise zu kontrollieren.
3. Haftung des VeranstaltersWir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen.
4. Wahrnehmung und Einlösung der ReservierungDer Besucher kann, abhängig vom verfügbaren Angebot, Tische für bis zu 10 Personen reservieren. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung und dem Ticket.Soweit mit der Reservierung Verzehrleistungen verbunden sind, beispielsweise 10 Maß Bier, sind diese gegen Vorlage der entsprechenden Tickets oder Gutscheine an der hierfür vorgesehenen Ausgabe abzuholen.Der reservierte Tisch ist entsprechend der Nummer auf dem Ticket oder der Buchungsbestätigung gekennzeichnet. Der Tisch wird bis 30 Minuten nach Spielbeginn freigehalten. Danach kann der Veranstalter den Tisch aus organisatorischen Gründen anderweitig vergeben. Bereits gebuchte Verzehrleistungen können, soweit organisatorisch möglich und verfügbar, weiterhin am Veranstaltungstag eingelöst werden; ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch besteht nach Ablauf der Freihaltefrist nicht mehr.
5. Sicherheitskontrollen und EinlassBeim Einlass auf das Veranstaltungsgelände können aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Sicherheitskontrollen einschließlich der Kontrolle mitgeführter Gegenstände sowie, soweit erforderlich und angemessen, Körperkontrollen durch den Ordnungsdienst durchgeführt werden.Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern oder Besucher von der Veranstaltung auszuschließen, wenn Besucher verbotene Gegenstände oder Substanzen mitführen, ein Sicherheitsrisiko darstellen, sich aggressiv oder störend verhalten oder gegen diese DiM AGB beziehungsweise die Hausordnung verstoßen.Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts oder den Ausschluss von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticket- oder Reservierungspreises.Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, nicht zugelassene Gegenstände zu verwahren, und übernimmt keine Haftung für deren Verlust, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
6. Private Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch BesucherZugelassen sind Smartphones und einfache Kompaktkameras für private, nicht gewerbliche Aufnahmen. Nicht zugelassen sind professionelle Foto-, Video- und Tonaufzeichnungsgeräte, insbesondere Kameras mit Wechselobjektiven oder großen Zoomobjektiven, Stative, Drohnen und separate Audioaufnahmegeräte.Eine gewerbliche Nutzung, öffentliche Zugänglichmachung oder Live-Übertragung von Aufnahmen der Veranstaltung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und Datenschutzrechte, sind von den Besuchern zu beachten.
7. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den VeranstalterAuf der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Presse-, Öffentlichkeitsarbeits- und Marketingzwecken angefertigt werden. Dies kann auch Aufnahmen des Publikums einschließen, insbesondere Übersichts- und Stimmungsaufnahmen.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, soweit einschlägig, auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Besucher können der Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.Für hervorgehobene Einzelaufnahmen, Interviews oder werbliche Porträtaufnahmen holen wir, soweit erforderlich, eine gesonderte Einwilligung ein.Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Verantwortlichen, Speicherdauer und Betroffenenrechten werden in der Datenschutzerklärung des Veranstalters und/oder durch Hinweise vor Ort bereitgestellt.Auf und um das Veranstaltungsgelände können polizeiliche, behördliche oder sicherheitstechnische Aufnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherheit oder Kriminalitätsprävention angefertigt werden. Für diese Aufnahmen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
8. Zahlungsarten und Cashless PaymentDer Veranstalter kann auf dem Veranstaltungsgelände bestimmte Zahlungsarten, insbesondere kontaktlose elektronische Bezahlverfahren, vorsehen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht, sofern mindestens eine zumutbare Zahlungsmöglichkeit angeboten wird.Art und Umfang der verfügbaren Zahlungsarten werden vor Ort bekanntgegeben.
9. Ausschluss von BesuchernBei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter berechtigt, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Straftaten, Gewalthandlungen, sexueller Belästigung, Diebstahl, Drogenhandel, Abbrennen von Feuerwerkskörpern, erheblicher Störung des Veranstaltungsbetriebs oder Gefährdung anderer Besucher, Mitarbeiter oder Dritter.Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch und hat der Besucher den Ausschluss zu vertreten, verliert die Reservierung beziehungsweise Zutrittsberechtigung ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
10. Hör-, Gesundheits- und WitterungshinweiseBei Musik- und Sportübertragungsveranstaltungen können hohe Schallpegel auftreten. Besuchern wird empfohlen, insbesondere bei empfindlichem Gehör angemessenen Gehörschutz zu verwenden und unmittelbare Nähe zu Lautsprecheranlagen zu vermeiden.Während einzelner Programmpunkte können Lichteffekte, Nebel, Laser, Stroboskopbeleuchtung oder ähnliche Effekte eingesetzt werden. Besucher mit entsprechender Empfindlichkeit sollten dies berücksichtigen und sich bei Bedarf an das Ordnungspersonal wenden.Die Veranstaltung findet im Freien statt. Besuchern wird empfohlen, geeignete Kleidung und Schuhe zum Schutz vor Witterungseinflüssen mitzubringen.
11. Umgang mit Tickets, Reservierungen und VerzehrgutscheinenTickets, Reservierungen und Verzehrgutscheine sind sorgfältig aufzubewahren. Nach Entwertung sind sie nicht mehr übertragbar.Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Eine private Weitergabe ist nur zum ursprünglichen Preis zuzüglich nachgewiesener, beim Erwerb angefallener Gebühren zulässig. Bei Weitergabe ist der Empfänger auf die Geltung dieser DiM AGB hinzuweisen.Die Verwendung von Tickets oder Reservierungen zu kommerziellen Zwecken, insbesondere für nicht autorisierte Gewinnspiele, Verlosungen, Werbeaktionen oder Hospitality-Angebote, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.Bei Manipulation, Vervielfältigung, Veränderung oder missbräuchlicher Verwendung eines Tickets oder Gutscheins kann der Veranstalter dieses für ungültig erklären.
12. An- und Abreise sowie ParkenDie An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung der Besucher. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen und unter Beachtung der örtlichen Beschilderung abgestellt werden.Flucht-, Rettungs- und Versorgungswege sind jederzeit freizuhalten. Wildes Parken kann behördlich verfolgt werden.Wir empfehlen die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
13. Absage, Verlegung und ProgrammänderungenDer Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, verlegen, unterbrechen oder beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Unwetter oder sonstigen Sicherheitsrisiken, technischen Störungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder sonstigen Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.Programmänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Die Änderung einzelner Programmpunkte, Künstler, Moderatorinnen und Moderatoren oder geplanter Rahmenbestandteile begründet grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch, sofern die Veranstaltung im Wesentlichen wie gebucht durchgeführt wird.Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt oder auf einen anderen Termin verlegt, gelten die gesetzlichen Rechte der Besucher. Eine Erstattung kann sich auf den Nennwert der Buchung beschränken; weitergehende Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen und Ziffer I.3 dieser DiM AGB.
14. Sperrung und Räumung von FlächenAus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen, sperren oder den Zugang beschränken. Den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungspersonals, der Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.Eine lediglich vorübergehende oder sicherheitsbedingte Sperrung einzelner Bereiche begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung, sofern die gebuchte Leistung im Wesentlichen erbracht werden kann.
15. Wetterbedingte Unterbrechung oder AbsageDie Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter kann die Veranstaltung bei witterungsbedingten Gefahren für Besucher, Mitarbeiter, Künstler, Dienstleister oder technische Anlagen unterbrechen, räumen, verschieben oder absagen.Bei lediglich vorübergehender Unterbrechung besteht kein Erstattungsanspruch. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt oder vor Erbringung des wesentlichen Leistungsbestandteils endgültig abgebrochen, gelten die gesetzlichen Rechte; eine Erstattung kann sich auf den Nennwert der Buchung beschränken.
16. Aushänge, Hinweise und Anweisungen vor OrtErgänzend gelten die aktuellen Aushänge, Sicherheits- und Besucherhinweise vor Ort sowie die Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungspersonals und der zuständigen Behörden. Diese dürfen diese DiM AGB nicht zum Nachteil der Besucher unangemessen erweitern, sondern dienen insbesondere der sicheren und geordneten Durchführung der Veranstaltung.
17. Änderungen der DiM AGBFür eine Buchung gelten grundsätzlich die DiM AGB, die zum Zeitpunkt der Buchung wirksam einbezogen wurden. Änderungen dieser DiM AGB gelten nur für zukünftige Buchungen, sofern nicht eine Änderung aus zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen auch für bereits bestehende Buchungen erforderlich ist und die Besucher hierdurch nicht unangemessen benachteiligt werden.Über wesentliche Änderungen werden wir in geeigneter Weise informieren.
18. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser DiM AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
II. Hausordnung
1. Geltung der HausordnungMit Erwerb einer Buchung, Nutzung einer Reservierung und/oder Betreten des Veranstaltungsgeländes gelten diese DiM AGB, diese Hausordnung sowie ergänzend die Hausordnung des jeweiligen Grundstücksbetreibers, insbesondere der Schottenhamel und Lechner GmbH / Paulaner am Nockherberg, soweit diese vor Ort wirksam einbezogen wird.
2. Anordnungen der Sicherheits- und OrdnungskräfteDen Anordnungen behördlicher Ordnungskräfte, der Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte und des vom Veranstalter eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten.
3. Betreten des VeranstaltungsgeländesDas Betreten des allgemeinen Veranstaltungsgeländes ist grundsätzlich kostenfrei, soweit einzelne Bereiche nicht als reservierte, geschlossene oder zutrittsbeschränkte Bereiche gekennzeichnet sind. Reservierte Tische, Bereiche und Leistungen dürfen nur mit gültiger Buchung genutzt werden.
4. Kein Einlass für auffällige BesucherOffensichtlich betrunkene, unter dem Einfluss von Drogen stehende, aggressive oder in vergleichbarer Weise auffällige Besucher können vom Einlass ausgeschlossen oder von der Veranstaltung verwiesen werden.
5. Sicherheitskontrollen und verbotene GegenständeBeim Betreten des Veranstaltungsgeländes können Personen und mitgeführte Gegenstände auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden. Verboten sind insbesondere:
• mitgebrachte Getränke, Glasbehälter und Glasflaschen; • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen jeder Art sowie gefährliche Werkzeuge; • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände; • Drogen und illegale Substanzen; • professionelle Foto-, Video- und Tonaufzeichnungsgeräte, Stative, Drohnen und Laserpointer; • sperrige Gegenstände, Leitern, eigene Stühle, Sitzmöbel, Campingausrüstung, Fahnenstangen und vergleichbare Gegenstände; • Gasflaschen, Druckbehälter und Spraydosen, soweit hiervon eine Gefahr ausgehen kann; • Fahrräder, Inline Skates, Rollschuhe, Skateboards, E-Roller und ähnliche Fortbewegungsmittel im Veranstaltungsbereich; • Masken, Vermummungen sowie Gegenstände oder Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, gewaltverherrlichendem, obszönem, pornografischem, rassistischem oder verfassungsfeindlichem Inhalt.Das Mitführen verbotener Gegenstände kann zur Abweisung oder zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
6. Flucht- und Rettungswege Flucht-, Rettungs-, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit freizuhalten. Sie dürfen nicht als Sitz- oder Abstellflächen genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
7. Abfälle Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Das Veranstaltungsgelände ist sauber zu halten.
8. Schutz von Kindern und Jugendlichen Der Veranstalter beachtet das Jugendschutzgesetz. Es gelten die Zutritts- und Aufenthaltsregelungen gemäß Ziffer I.2 dieser DiM AGB.
9. Toiletten Das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
10. Vandalismus Mutwillige Beschädigungen von Gegenständen, Pflanzen, Gebäuden, technischen Anlagen oder sonstigen Einrichtungen sind untersagt und können zivilrechtlich verfolgt sowie zur Anzeige gebracht werden.
11. Rücksichtnahme Besucher haben Rücksicht auf andere Besucher, Mitarbeiter, Anwohner und die Umgebung zu nehmen. Lärm, Gedränge, Belästigungen und sonstige vermeidbare Störungen sind zu unterlassen.
12. Ausschluss von der Veranstaltung Die Nichtbefolgung dieser Hausordnung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Bei schuldhaftem Verstoß besteht kein Anspruch auf Erstattung.
13. Gefährdung anderer Besucher Jede Gefährdung anderer Besucher, insbesondere durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Werfen von Gegenständen, Klettern auf Aufbauten oder vergleichbares Verhalten, ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
III. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.Verbraucher ist jede natürliche Person, die eine Buchung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
E-Mail-Adresse des Veranstalters: servus@dahoaminminga.de
Stand: Juni 2026
