ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sommerfest am Nockherberg mit Public Viewing
I Allgemeine Bestimmungen II Hausordnung III Alternative
Streitbeilegung für Verbraucher Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („DiM AGB“) der Dahoam in Minga GmbH („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Besuch des „Sommerfest am Nockherberg“ („Veranstaltung“). Daneben finden zusätzlich zu unseren DiM AGB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres offiziellen Reservierungspartners beim Kauf von Tickets zu der Veranstaltung Anwendung. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der DiM AGB.
I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Erwerb von Tickets
Reservierungen können nur bei unserem Partner Snapticket erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reservierungspartners. Diese sind für Snapticket hier abrufbar (einzeln „Reservierungspartner AGB“). Die Reservierungspartner AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den DiM AGB und den Reservierungspartner AGB, gehen die DiM AGB vor.Jeder Kunde darf maximal drei (3) Tische reservieren. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Reservierung drei (3) überschreiten, behalten wir uns vor, die über diese Beschränkung hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.
2. Zutrittsberechtigungen
Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.Der Zutritt ist für Kinder ab sechs Jahren erlaubt. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren und unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zu der Veranstaltung. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen.Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten haben bis Veranstaltungsende Zutritt zur Veranstaltung.Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. bis vollendetem 15. Lebensjahr dürfen auf die Konzerte nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen.
3. Die Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
4. Wahrnehmen/ Einlösung der Reservierung
Der Besucher kann Tische für bis zu 10 Personen reservieren. Mit der Reservierung erhält der Gast 10 Maß Bier und ein Brotzeitbrett. Diese sind zur Selbstabholung an der Biergartenausgabe. Hierfür müssen die Tickets vorgezeigt werden. Der reservierte Tisch ist entsprechend der Nummer auf dem Ticket beschriftet und kann von dem Gast einfach eingenommen werden. Sollte der Gast bis Spielbeginn der jeweiligen Veranstaltung den Tisch nicht eingenommen haben, halten wir uns das Recht vor, den Tisch anderweitig zu vergeben.
5. Sicherheitskontrollen
Bei Einlass auf des Veranstaltungsgelände halten wir uns das Recht auf Sicherheitskontrollen vor. Diese können aus Gründen der Sicherheit und Ordnung mit einer Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst stattfinden. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Gast nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu auch die Hausordnung) bei sich führt oder ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher besteht (z.B. bei aggressivem Verhalten) oder der Besucher gegen die DiM AGB in sonstiger Weise verstößt.Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten.Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Personen im Rahmen der Veranstaltung mit sich bringen können oder die zu den unter Ziffer II 5 aufgeführten, verbotenen Gegenständen gehören, zurückzulassen.Der Veranstalter ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für deren Verlust.
6. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände
Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen, unter der Voraussetzung, dass diese nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch genutzt werden sollen. Nicht erlaubt ist daher insbesondere die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie z.B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die Veranstaltung ohne die nicht zugelassenen Geräte zu betreten.Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
7. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Wir filmen, live-streamen und fotografieren die Veranstaltung und fertigen hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen an. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher den Veranstalter und dessen Vertragspartnern bzw. Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form und Konfiguration ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und non-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.Auf und um das Veranstaltungsgelände können polizeiliche oder sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher oder zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher hierin ein.
8. Cashless-Payment
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Cashless-Payment-System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich auf dem Veranstaltungsgelände einzuführen. Art und Umfang werden alleine vom Veranstalter bestimmt. Es besteht kein Anspruch des Besuchers auf ein bestimmtes Bezahlverfahren bei der Veranstaltung.
9. Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, sexuelle Belästigung) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Reservierung bzw. die Buchung ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
10. Hör- und Gesundheitsschäden
Dem Besucher ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass eine Musik- u. Sportübertragungsveranstaltung eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Bitte beachten Sie auch, dass Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte während einiger Aufführungen stattfinden können. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Veranstalter eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden und entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten.Die Veranstaltung findet im Freien statt. Es wird dringend empfohlen, geeignete Kleidung und Schuhe zum Schutz vor möglichen Witterungseinflüssen mitzubringen. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt.
11. Umgang mit der Eintrittskarte
Die Tickets bzw. die Verzehrgutscheine für Bier und Brotzeitbretter ist sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen ferner nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden.Wird ein Ticket weiterveräußert oder auf Dritte übertragen, ist der Käufer bzw. Empfänger auf die DiM AGB hinzuweisen.Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn gegen den Dritten besteht ein Hausverbot, das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Tickets bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf, der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet.Schließlich ist eine Verwendung der erworbenen Tickets zu jeglichen kommerziellen Zwecken – insbesondere zu Verlosungszwecken, zur Durchführung von Verlosungen oder Gewinnspielen oder zu sonstigen werblichen Zwecken – ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug der Tickets berechtigt. Sollte das Ticket ganz oder teilweise verändert und zerstört worden sein, sind wir dazu berechtigt, dieses ungültig zu machen.
12. An- und Abreise der Besucher sowie Parken
Der Besucher ist für seine An- und Abreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Behinderungen zu jeder Zeit freizuhalten.Wir empfehlen die An- und Abreise zum Sommerfest am Nockherberg mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Fahrrad.
13. Absage, Verlegung und Programmänderungen
Die Veranstaltung kann vom Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abgesagt werden.Ferner können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Unsere Haftung bei Absage vor Veranstaltungsbeginn, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Buchung. Persönliche Arrangements, die der Buchende einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Buchung hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftiger Weise erwarten kann. Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up der Veranstaltung stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
14. Sperrung und Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung der Buchung begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
15. Wetter
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Im Falle einer entsprechenden Unterbrechung der Veranstaltung bestehen keine Ansprüche des Besuches auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Buchung.
16. Aushänge und Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters.
17. Änderung der DiM AGB
Wir behalten uns das Recht vor, die DiM AGB jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren, z.B. wenn dies wegen Änderungen der Veranstaltung, Dienste, aus Sicherheitsgründen oder Gesetzesänderungen erforderlich wird. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen. Der Zeitpunkt der letzten Änderung ist am Ende dieser DiM AGB angegeben. Die gelegentliche Prüfung dieser Seite auf Aktualisierungen liegt in Ihrer Verantwortung.Wenn wir die DiM AGB ändern, werden wir Sie hierüber auf der DiM Webseite informieren. Die geänderten DiM AGB werden sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn Sie widersprechen der Änderung fristgerecht. Der Besuch der Veranstaltung nach Ablauf dieses Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch stellt eine Zustimmung zu den geänderten DiM AGB dar.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser DiM AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Regelungen der Geschäftsbedingungen davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
II HAUSORDNUNG
1. Geltung der Hausordnung Veranstaltungsgelände
Mit Kauf der Buchung und Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher dieser DiM AGB sowie der Hausordnung der Schottenhamel und Lechner GmbH / Paulaner am Nockherberg.
2. Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte
Den Anordnungen behördlicher Ordnungskräfte und des vom Veranstalter eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.
3. Betreten des Veranstaltungsgeländes
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist grundsätzlich kostenfrei und jedem gestattet.
4. Kein Eintritt für auffällige Besucher
Offensichtlich betrunkene, unter Drogen stehende oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass auf das Veranstaltungsgelände.
5. Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände
Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes kann eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) sowie deren mitgebrachten Gegenstände auf verbotene Gegenstände erfolgen. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.GetränkeMasken, VermummungenSchuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller ArtSägen, Äxte, Beile und vergleichbares WerkzeugFeuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller ArtStühle-, Sitzmöbel und SitzgelegenheitenAufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagtLaserpointerSperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, Stühle, Fahnenstangen, Camping-Equipment, Drogen und illegale Substanzen jeglicher ArtGlasflaschen, Gasflaschen, Deospray, HaarsprayFahrräder, Inline Skates, Rollschuhe, Skateboards und E-RollerTexte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen.Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.
6. Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit frei zu halten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
7. Umgang mit Abfällen
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen zu entsorgen.
8. Schutz von Kindern und Jugendlichen
Wir beachten das Jugendschutzgesetz. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt die Zutrittsberechtigung gemäß Ziffer I.2. der DiM AGB auf der Veranstaltungsfläche.
9. Nutzung der Toiletten
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
10. Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus strafrechtlich verfolgt und zu Anzeige gebracht.
11. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besuchern und Anwohnern zu üben.
12. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
13. Verbot der Gefährdung anderer Besucher
Jede Gefährdung anderer Besucher, insbesondere durch „durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern, ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
III. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER
Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: servus@dahoaminminga.de Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Stand: April 2024
