ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN BEI VERANSTALTUNGEN
Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Intero Operations & Services GmbH (Snapticket) sowie des TSV 1861 Nördlingen e.V. gelten zu den Veranstaltungen der Fußballabteilung nachfolgend aufgeführte zusätzliche Regelungen.
1. KOSTENERSTATTUNG | RÜCKTRITTSKOSTEN
Die Höhe der Rücktrittskosten bei einer Absage durch den angemeldeten Teilnehmenden richtet sich nach dem Eingang der Absage. Absagen müssen immer in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) erfolgen:
- bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenlos
- ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr
- bei unentschuldigtem Fernbleiben: 100% der Teilnahmegebühr
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests entfallen die Rücktrittskosten. Das Attest muss spätestens eine Woche nach der schriftlichen Absage dem Veranstalter vorliegen, ansonsten greifen die o.g. Rücktrittskosten. Sollte die Veranstaltung aufgrund diverser Gründe (Verletzung, Krankheit, Urlaub, Familienfeier, Heimweh usw.) vorzeitig abgebrochen werden, müssen wir leider von einer Kostenerstattung absehen!
2. DATENSCHUTZHINWEISE
Zur Erfüllung des Vertrags werden die bei der Teilnehmeranmeldung erfassten personenbezogenen Daten beim Veranstalter gespeichert.
Die angegebenen Daten werden vom verantwortlichen Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter beachtet dabei die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Bestands- und Nutzungsdaten werden nur erhoben, verarbeitet oder sonst genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Nutzungsverhältnisses und die Abrechnung erforderlich ist.
Das Antragsformular muss, soweit es sich nicht um freiwillige Daten handelt, vollständig ausgefüllt sein, damit die Anmeldung bearbeitet werden kann. Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Die Datenerfassung dient im Rahmen der vorgenannten Zwecke der Durchführung, Verbesserung und Vereinfachung der
Organisation des Lehrbetriebs und der Erhöhung der Datenqualität für Auswertungen und Statistiken. Diese Daten sind nur dazu berechtigten Anwendern des Veranstalters in einer geschlossenen Nutzergruppe zugänglich.
Die Teilnehmenden und seine gesetzlichen Vertreter erklären sich mit Anmeldung zu einer Veranstaltung des TSV 1861 Nördlingen damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen oder andere audiovisuelle Mediendienste, die im Rahmen der gebuchten Veranstaltung durch den Veranstalter oder dessen ausführenden Personen (z.B. Trainer, Betreuer, Kontaktperson) erstellt werden, durch den Veranstalter und seine Partner ohne Einschränkung und ohne Anspruch auf Vergütung in Rundfunk, Fernsehen, Print- und Online-Medien, Internet, sozialen Netzwerken, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen verbreitet und veröffentlicht werden und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereichs und vor allem auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung, zu Merchandisingzwecken, für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbezwecke und kommerzielle Zwecke.
