Einlass ab 16 Jahren mit Aufsichtszetteln möglich.
Beginn des Einlasses ab 21:00 Uhr. Mögliches Ende der kostenpflichtigen Einlasskontrolle ca. 00:00/01:00 Uhr - abhängig vom Verlauf der Veranstaltung.
Bei Absage der Steinbruchfete 2025 auf Grund von höherer Gewalt, wird das Ticket automatisch für 2026 übertragen. Sollte eine Auszahlung des Ticketpreises gewünscht sein, so fallen je Ticket 5€ Bearbeitungsgebühr an, die vom Ticketpreis abgezogen werden.
Hinweis zur Einlassberechtigung:
Der Besitz eines gültigen Tickets berechtigt nicht automatisch zum Zutritt zur Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen auch bei Vorlage eines gültigen Tickets den Einlass zu verweigern, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere sicherheitsrelevante Umstände, ein bestehendes Hausverbot oder sonstige erhebliche Störungen des Veranstaltungsablaufs.
Kein Anspruch auf Rückerstattung bei Eigenverschulden:
Wird der Einlass zur Veranstaltung aus Gründen verweigert, die in der Verantwortung des Ticketinhabers liegen – etwa aufgrund eines bestehenden Hausverbots, fehlender erforderlicher Nachweise (z. B. Ausweisdokumente) oder sicherheitsrelevanter Umstände – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Foto-, Ton- und Filmaufnahmen:
Mit dem Erwerb eines Tickets erklärt sich der Besucher einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt werden, auf denen er möglicherweise erkennbar ist. Diese Aufnahmen dürfen vom Veranstalter sowie von autorisierten Dritten für dokumentarische, redaktionelle und werbliche Zwecke in Print- und Onlinemedien (einschließlich Social Media) zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet werden. Ein Widerspruch gegen einzelne Aufnahmen kann vor Ort beim Veranstaltungsteam geäußert werden.
