Schottenhamel und Lechner GmbH

General terms and conditions of

Schottenhamel und Lechner GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SILVESTERGALA 31.12.2023 und das STARKBIERFEST 2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen das STARKBIERFEST 2024

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Verzehrgutschein (für das Starkbierfest) zwischen Paulaner am Nockherberg und dem jeweiligen Kunden begründet wird. In nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden unsere Kunden bzw. Vertragspartner als „Auftraggeber“, die Schottenhamel & Lechner GmbH, Paulaner am Nockherberg, als „PAULANER AM NOCKHERBERG“ bezeichnet. Eine rechtliche Einordnung der jeweiligen Vertragsbeziehungen soll damit nicht vorgenommen werden.

Allen Angeboten und Vereinbarungen des PAULANER AM NOCKHERBERG liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung vom Auftraggeber anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn PAULANER AM NOCKHERBERG gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei Vertragsschluss bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit PAULANER AM NOCKHERBERG sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.

2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht

Vertragserklärungen von PAULANER AM NOCKHERBERG, insbesondere Leistungsangebote z.B. zum Abschluss eines Veranstaltungsvertrages, Reservierungsbestätigungen und etwaige Angebotsannahmen, verpflichten PAULANER AM NOCKHERBERG nur dann, sofern diese in schriftlicher Form erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch PAULANER AM NOCKHERBERG. Sollten trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen Vertrag durch PAULANER AM NOCKHERBERG Leistungen für den Auftraggeber auf dessen mündliche Weisung ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch von PAULANER AM NOCKHERBERG jeweils entsprechend dem unterbreiteten Angebot bzw. andernfalls in ortsüblicher, angemessener Höhe.

2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen am Paulaner am Nockherberg während des Starkbierfestes an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Abnahme der ersten Maß und eine Eintrittsgebühr pro Person erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Der Reservierungsanspruch verfällt nach 15 bzw 30 Minuten nach Beginn der gebuchten Reservierungszeit. Die Verzehrgutscheine können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit des Starkbierfestes eingelöst werden.

2.2 Reservierungen: Reservierungen können nur über unsere Webseite https://paulaner-nockherberg.com/starkbierfest/ oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.

Sollte der gewünschte Tisch nicht verfügbar sein und/oder der Kunde im Rahmen seiner Reservierungsanfrage angeben, in Bezug auf das genaue Datum, die genaue Uhrzeit und die genaue Tischplatzierung flexibel zu sein, erhält der Kunde gegebenenfalls eine Vorabbestätigung.

Eine solche Vorabbestätigung beinhaltet keinen Anspruch auf ein späteres konkretes Tischangebot mit fixierten Daten. Bei Erhalt eines solchen konkreten Tischangebotes, muss sich der Kunde zur Annahme dieses Angebots auf der Online-Präsenz der Festhalle registrieren und dort den Online-Befehl zur verbindlichen Annahme des Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.

2.3 Besuchsrecht: Der Paulaner am Nockherberg als Ausstellerin der Reservierungen will den Zutritt zum Starkbierfest und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt bei den Paulaner am Nockherberg oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Der Paulaner am Nockherberg gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Paulaner am Nockherberg und/oder der von ihr beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen.

Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die auf vom Paulaner am Nockherberg nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Der Paulaner am Nockherberg erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/oder Einlassbändchen, indem sie einmalig Zutritt zum Starkbierfest gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Paulaner am Nockherberg wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Verzehrgutscheine verfallen vollständig.

3. Änderungen

PAULANER AM NOCKHERBERG ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss zu berücksichtigen, es sei denn PAULANER AM NOCKHERBERG erklärt sich schriftlich hiermit einverstanden. Sofern PAULANER AM NOCKHERBERG den Änderungswünschen des Auftraggebers nachkommt, werden diese Leistungen in die Kostenkalkulation des Vertrages aufgenommen oder dem Auftraggeber nach deren Erbringung in Höhe der ortsüblichen angemessenen Vergütung berechnet. Die von PAULANER AM NOCKHERBERG akzeptierten Änderungswünsche des Auftraggebers finden auch bei der Summe der bestellten Leistungen nach Ziff. 7. der AGB Berücksichtigung.

4. Leistungsumfang

Zu den Leistungen von PAULANER AM NOCKHERBERG zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. PAULANER AM NOCKHERBERG bestimmt, wenn nicht anders vereinbart, welcher Betrieb den Auftrag ausführen wird. Soweit PAULANER AM NOCKHERBERG aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen muss, ist PAULANER AM NOCKHERBERG berechtigt, die jeweiligen Subunternehmerverträge im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. PAULANER AM NOCKHERBERG wird diese Fremdleistungen im Rahmen der Angebote kenntlich machen. Der genaue Gegenstand und die damit verbundenen Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Gegenstände und Materialien, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Getränken, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von PAULANER AM NOCKHERBERG geliefert werden, bleiben im Eigentum von PAULANER AM NOCKHERBERG und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an PAULANER AM NOCKHERBERG herauszugeben. Etwaige Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände gemäß Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit Getränke auf Kommissionsbasis geliefert werden, erfolgt eine Rücknahme nur, sofern die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind. Zu Beweiszwecken hat der Auftraggeber bei Rückgabe eine entsprechende Quittung anzufertigen, welche Art und Umfang der zurückgegebenen Getränke genau beziffert.

Diese Quittung entfaltet nur Beweiswirkung, wenn sie von PAULANER AM NOCKHERBERG bzw. einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet ist. Soweit von Seiten des Auftraggebers keine anderweitige schriftliche Anweisung ergeht, ist PAULANER AM NOCKHERBERG berechtigt, nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung im Rahmen der Aufräumarbeiten etwaige nicht verzehrte Waren zu entsorgen. Dies gilt nicht für Getränke, deren Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind. Von PAULANER AM NOCKHERBERG angebotene Leistungen, insbesondere das Sortiment der Waren sowie Speisen und Getränke sind oft saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Soweit bei Durchführung der Veranstaltung einzelne im Angebot genannte Leistungen/ Waren nicht vorhanden sein sollten, behält sich PAULANER AM NOCKHERBERG vor, diese gegen zumindest gleichwertige Ware auszutauschen. Die angebotenen Leistungen und Waren verstehen sich daher freibleibend.

5. Preise, Mindestumsatz

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wird zwischen dem Auftraggeber und dem PAULANER AM NOCKHERBERG ein Mindestumsatz vereinbart, so bezieht sich dieser auf Speisen und Getränke. Der Auftraggeber trägt die Differenz zwischen dem Mindestumsatz und dem auf der Veranstaltung tatsächlich erzielten geringeren Umsatz, wobei hier die MwSt. nicht einzuberechnen ist.

Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2010 = 100 gegenüber dem für den Zeitpunkt ab dem fünften Monat nach Vertragsabschluss veröffentlichten Index um mindestens 10%, so kann jede Partei eine Anpassung der vereinbarten Vertrags-/Auftragssumme um diesen Prozentsatz verlangen. Bei jeder weiteren Indexänderung gegenüber der jeweils letzten Änderung ist diese Regelung entsprechend anwendbar. Sollte der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Verbraucherpreisindex für Deutschland während der Vertragszeit nicht mehr fortgesetzt werden und durch einen anderen Index ersetzt werden, so ist dieser Index für die Frage der Wertsicherung entsprechend heranzuziehen. Die Beteiligten verpflichten sich in diesem Fall, eine neue wirtschaftlich entsprechende Wertsicherungsklausel zu vereinbaren.

Lehnt der Auftraggeber die Erhöhung der Vertragssumme gemäß Ziff. 1 ab oder kommt er mit deren Zahlung in Verzug, besteht das Recht des PAULANER AM NOCKHERBERG, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche PAULANER AM NOCKHERBERG auf entgangenen Gewinn bleiben davon unberührt. Dem Auftraggeber stehen hingegen in diesem Fall keine Ansprüche auf Schadenersatz zu.

6. Lieferzeit

Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.

PAULANER AM NOCKHERBERG wird jedoch von einer Lieferverpflichtung frei, sofern er an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, welche er trotz der nach den Umständen des Vorfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählt insbesondere höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen (z.B. Streik oder Aussperrungen), behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Waren etc., sofern durch die vorstehenden Umstände die rechtzeitige und richtige Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber, bei PAULANER AM NOCKHERBERG oder einem Lieferanten von

PAULANER AM NOCKHERBERG entstehen. Soweit PAULANER AM NOCKHERBERG aufgrund vorstehender Vorschriften von der Lieferverpflichtung frei wird, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. Auch Rücktrittsrechte entfallen.

PAULANER AM NOCKHERBERG kann sich jedoch auf die genannten Umstände nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt der Umstände benachrichtigt. Unbeschadet dessen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem der PAULANER AM NOCKHERBERG gemäß vorstehender Regelung von der Leistung frei wird, zu erstatten. PAULANER AM NOCKHERBERG ist verpflichtet, die Kosten zu minimieren.

7. Rücknahme und Erstattung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn die Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Paulaner am Nockherberg zusammen mit seinem Vertriebspartner Intero Operations & Services GmbH (Snapticket) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.

7.2 Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zum 30 Tage vor Beginn des Starkbierfestes möglich gegen eine Gebühr von 10,- Euro pro Reservierung und muss dem Paulaner am Nockherberg schriftlich angezeigt werden. Die Stornierung oder Reduzierung kann nur tischweise erfolgen. Ab dem 16.02.2024 ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen.

PAULANER AM NOCKHERBERG ist jederzeit berechtigt, per Rechnung mit ausgewiesener MwSt. einen Vorschuss vom Auftraggeber auf die bestellten Leistungen zu verlangen. Sollte dieser Vorschuss nicht innerhalb der vom PAULANER AM NOCKHERBERG gesetzten Frist eingegangen sein, ist PAULANER AM NOCKHERBERG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

PAULANER AM NOCKHERBERG ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn berechtige Zweifel daran bestehen, ob der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen wird. Berechtigte Zweifel liegen insbesondere dann vor, wenn

- der Auftraggeber einen Insolvenzantrag stellt, ein Dritter im Hinblick auf den Auftraggeber einen zulässigen und begründeten Insolvenzantrag stellt, ein Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solches Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; oder

- der Auftraggeber gegenüber einer Bank oder gegenüber PAULANER AM NOCKHERBERG unrichtige oder unvollständige Angaben über Tatsachen gemacht hat, die seine Kreditwürdigkeit betreffen oder sich aus der Auskunft von anerkannten Schuldnerdateien wie Creditreform oder Schufa negative Angaben ergeben, oder

- der Auftraggeber eine fällige Zahlung an PAULANER AM NOCKHERBERG nicht fristgerecht geleistet hat.

Hat PAULANER AM NOCKHERBERG berechtigte Zweifel, teilt PAULANER AM NOCKHERBERG dies dem Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern mit. Widerlegt der Auftraggeber die negative Kreditwürdigkeit, bzw. die Schuldnerkarteieintragungen oder zahlt der Auftraggeber daraufhin den von PAULANER AM NOCKHERBERG in Rechnung gestellten Vorschuss binnen 3 Kalendertagen und mindestens 3 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung vorbehaltlos per Vorkasse, steht PAULANER AM NOCKHERBERG aus diesem Grund kein Rücktrittsrecht mehr zu.

In allen genannten Fällen des Rücktritts von PAULANER AM NOCKHERBERG ist dieser berechtigt, entweder die gleichen Beträge wie beim Rücktritt des Auftraggebers gemäß obiger Stornostaffel gemäß Ziff. 7. a) oder den vereinbarten Mindestumsatz gem. Ziff. 7. b) oder den konkreten Schaden vom Auftraggeber zu verlangen. In allen Fällen bleibt es dem Auftraggeber vorbehalten, PAULANER AM NOCKHERBERG einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Andere Ansprüche des PAULANER AM NOCKHERBERG auf Schadenersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der offene Saldo der Schlussabrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung oder bis zu dem gesetzten Zahlungsziel fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 12 Prozent pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

9. Beanstandungen

Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb der Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsleitern in konkretisierter Form mitzuteilen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen von PAULANER AM NOCKHERBERG sind von dem Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag nach der Entdeckung schriftlich dem Veranstaltungsleiter bzw. PAULANER AM NOCKHERBERG mitzuteilen. Soweit der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht rechtzeitig behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers wegen der Übernahme einer Garantie können gegenüber PAULANER AM NOCKHERBERG nur dann geltend gemacht werden, wenn die Übernahme der Garantie von PAULANER AM NOCKHERBERG im Vertrag oder anderweitig schriftlich ausdrücklich als eine solche bezeichnet wird.

10. Haftung und Gefahrenübergang

Unverzüglich bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese sorgfältig zu prüfen. Im Falle etwaiger Reklamationen gilt Ziff. 9. Mit Übernahme der Lieferung bzw. Sachleistungen gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr der Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über. Eine Haftung von PAULANER AM NOCKHERBERG für Verlust, unmittelbare und mittelbare Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PAULANER AM NOCKHERBERG oder eines Erfüllungsgehilfen von PAULANER AM NOCKHERBERG verursacht werden.

Bei dem Aufbau durch PAULANER AM NOCKHERBERG von Zelten oder ähnlichen Einrichtungen/Bauten für Catering oder für sonstige Zwecke der Veranstaltung, die außerhalb des Betriebsgeländes des PAULANER AM NOCKHERBERG in der Erde oder auf betoniertem Untergrund oder auf Pflasterstein befestigt werden müssen, verpflichtet sich der Auftraggeber, vor Aufbaubeginn an PAULANER AM NOCKHERBERG einen Plan zu übergeben, aus dem die genauen Erdleitungsverläufe sowie deren Tiefe zu ersehen sind. Sollte ein solcher Plan nicht übergeben werden, so willigt der Auftraggeber stillschweigend, im Schadenfall zu seinen Lasten, in den Arbeitsbeginn ein. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei festen Oberflächen - wie z.B. bei Verbundsteinpflaster häufig Bohrungen zur Befestigung der Zelte erforderlich sind und dass es hierbei zu Beschädigungen der Oberfläche kommen kann. Die Wiederherstellung von solchen Beschädigungen der Oberfläche geht zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber, der in den Räumen des PAULANER AM NOCKHERBERG Pyroeffekte, Trockeneiseffekte oder ähnliches betreibt oder betreiben lässt und deshalb z.B. Feueralarm auslöst, haftet für die daraus entstehenden Kosten, insbesondere der Behörden sowie der Feuerwehr oder der Polizei- und Ordnungsbehörden. Der Auftraggeber stellt PAULANER AM NOCKHERBERG wegen dieser Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber den Anspruchsstellern frei. Der Auftraggeber stellt PAULANER AM NOCKHERBERG auch von sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Auftraggebers von Dritten gegenüber dem PAULANER AM NOCKHERBERG geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Veranstaltung des Auftraggebers bzw. durch die Teilnehmer der Veranstaltung des Auftraggebers an dem Veranstaltungsort, z.B. dem Paulaner am Nockherberg in München, zugefügt werden, auch wenn nicht konkret geklärt werden kann, durch welchen Teilnehmer der Schaden verursacht worden ist. Schäden im Sinne dieser Vorschrift sind Schäden am Bauwerk einschließlich Versorgungsleitungen, an der Einrichtung und an allen für die Veranstaltung genutzten Gegenständen. Besteht aufgrund eines Schadenereignisses ein Anspruch des Auftraggebers gegen einen Dritten, zum Beispiel gegen eine Versicherung, tritt der Auftraggeber die Forderung an PAULANER AM NOCKHERBERG ab. PAULANER AM NOCKHERBERG nimmt die Abtretung an.

11. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

12. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder selbständiger Teile einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen oder der übrigen Teile von Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen oder der Teile einzelner Bestimmungen treten wirtschaftlich vergleichbare und den Interessen der jeweiligen Partei vergleichbare Bestimmungen, ansonsten die gesetzlichen Vorschriften.

13. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus diesem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand München.

14. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SILVESTERGALA 31.12.2022

1. Allgemeines

In nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden unsere Kunden bzw. Vertragspartner als „Auftraggeber“, die Schottenhamel & Lechner GmbH als „Paulaner am Nockherberg“ bezeichnet. Eine rechtliche Einordnung der jeweiligen Vertragsbeziehungen soll damit nicht vorgenommen werden. Allen Angeboten und Vereinbarungen des Paulaner am Nockherberg liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung vom Auftraggeber anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn Paulaner am Nockherberg gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei Vertragsschluss bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit Paulaner am Nockherberg sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.

2. Vertragsschluss und Angebot

Vertragserklärungen von Paulaner am Nockherberg, insbesondere Leistungsangebote z.B. zum Abschluss eines Veranstaltungsvertrages, Reservierungsbestätigungen und etwaige Angebotsannahmen, verpflichten Paulaner am Nockherberg nur dann, sofern diese in schriftlicher Form erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Paulaner am Nockherberg. Sollten trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen Vertrag durch Paulaner am Nockherberg Leistungen für den Auftraggeber auf dessen mündliche Weisung ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch von Paulaner am Nockherberg jeweils entsprechend dem unterbreiteten Angebot bzw. andernfalls in ortsüblicher, angemessener Höhe.

3. Änderungen

Paulaner am Nockherberg ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss zu berücksichtigen, es sei denn Paulaner am Nockherberg erklärt sich schriftlich hiermit einverstanden. Sofern Paulaner am Nockherberg den Änderungswünschen des Auftraggebers nachkommt, werden diese Leistungen in die Kostenkalkulation des Vertrages aufgenommen oder dem Auftraggeber nach deren Erbringung in Höhe der ortsüblichen angemessenen Vergütung berechnet. Die von Paulaner am Nockherberg akzeptierten Änderungswünsche des Auftraggebers finden auch bei der Summe der bestellten Leistungen nach Ziff. 7. der AGB Berücksichtigung.

4. Leistungsumfang

Zu den Leistungen von Paulaner am Nockherberg zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Paulaner am Nockherberg bestimmt, wenn nicht anders vereinbart, welcher Betrieb den Auftrag ausführen wird. Soweit Paulaner am Nockherberg aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen muss, ist Paulaner am Nockherberg berechtigt, die jeweiligen Subunternehmerverträge im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. Paulaner am Nockherberg wird diese Fremdleistungen im Rahmen der Angebote kenntlich machen. Der genaue Gegenstand und die damit verbundenen Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Gegenstände und Materialien, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Getränken, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von Paulaner am Nockherberg geliefert werden, bleiben im Eigentum von Paulaner am Nockherberg und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an Paulaner am Nockherberg herauszugeben.

Etwaige Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände gemäß Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit Getränke auf Kommissionsbasis geliefert werden, erfolgt eine Rücknahme nur, sofern die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind. Zu Beweiszwecken hat der Auftraggeber bei Rückgabe eine entsprechende Quittung anzufertigen, welche Art und Umfang der zurückgegebenen Getränke genau beziffert. Diese Quittung entfaltet nur Beweiswirkung, wenn sie von Paulaner am Nockherberg bzw. einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet ist. Soweit von Seiten des Auftraggebers keine anderweitige schriftliche Anweisung ergeht, ist Paulaner am Nockherberg berechtigt, nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung im Rahmen der Aufräumarbeiten etwaige nicht verzehrte Waren zu entsorgen. Dies gilt nicht für Getränke, deren Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

Von Paulaner am Nockherberg angebotene Leistungen, insbesondere das Sortiment der Waren sowie Speisen und Getränke sind oft saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Soweit bei Durchführung der Veranstaltung einzelne im Angebot genannte Leistungen/ Waren nicht vorhanden sein sollten, behält sich Paulaner am Nockherberg vor, diese gegen zumindest gleichwertige Ware auszutauschen. Die angebotenen Leistungen und Waren verstehen sich daher freibleibend.

5. Preise, Mindestumsatz

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird zwischen dem Auftraggeber und dem Paulaner am Nockherberg ein Mindestumsatz vereinbart, so bezieht sich dieser auf Speisen und Getränke. Der Auftraggeber trägt die Differenz zwischen dem Mindestumsatz und dem auf der Veranstaltung tatsächlich erzielten geringeren Umsatz, wobei hier die MwSt. nicht einzuberechnen ist.

6. Lieferzeit

Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. Paulaner am Nockherberg wird jedoch von einer Lieferverpflichtung frei, sofern er an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, welche er trotz der nach den Umständen des Vorfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählt insbesondere höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen (z.B. Streik oder Aussperrungen), behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Waren etc., sofern durch die vorstehenden Umstände die rechtzeitige und richtige Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber, bei Paulaner am Nockherberg oder einem Lieferanten von Paulaner am Nockherberg entstehen. Soweit Paulaner am Nockherberg aufgrund vorstehender Vorschriften von der Lieferverpflichtung frei wird, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. Auch Rücktrittsrechte entfallen. Paulaner am Nockherberg kann sich jedoch auf die genannten Umstände nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt der Umstände benachrichtigt. Unbeschadet dessen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem der Paulaner am Nockherberg gemäß vorstehender Regelung von der Leistung frei wird, zu erstatten. Paulaner am Nockherberg ist verpflichtet, die Kosten zu minimieren.

7. Rücktritt

Ab Buchung online über unsere Homepage,schriftlich per E-Mail oder per Telefon gilt: Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit Paulaner am Nockherberg Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer II. 1. durch Paulaner am Nockherberg bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Paulaner am Nockherberg ist jederzeit berechtigt, per Rechnung mit ausgewiesener MwSt. einen Vorschuss vom Auftraggeber auf die bestellten Leistungen zu verlangen. Sollte dieser Vorschuss nicht innerhalb der vom Paulaner am Nockherberg gesetzten Frist eingegangen sein, ist Paulaner am Nockherberg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Paulaner am Nockherberg ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn berechtige Zweifel daran bestehen, ob der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen wird. Berechtigte Zweifel liegen insbesondere dann vor, wenn

- der Auftraggeber einen Insolvenzantrag stellt, ein Dritter im Hinblick auf den Auftraggeber einen zulässigen und begründeten Insolvenzantrag stellt, ein Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solches Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

oder

- der Auftraggeber gegenüber einer Bank oder gegenüber Paulaner am Nockherberg unrichtige oder unvollständige Angaben über Tatsachen gemacht hat, die seine Kreditwürdigkeit betreffen oder sich aus der Auskunft von anerkannten Schuldnerdateien wie Creditreform oder Schufa negative Angaben ergeben, oder

- der Auftraggeber eine fällige Zahlung an Paulaner am Nockherberg nicht fristgerecht geleistet hat.

Hat Paulaner am Nockherberg berechtigte Zweifel, teilt Paulaner am Nockherberg dies dem Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern mit. Widerlegt der Auftraggeber die negative Kreditwürdigkeit, bzw. die Schuldnerkarteieintragungen oder zahlt der Auftraggeber daraufhin den von Paulaner am Nockherberg in Rechnung gestellten Vorschuss binnen 3 Kalendertagen und mindestens 3 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung vorbehaltlos per Vorkasse, steht Paulaner am Nockherberg aus diesem Grund kein Rücktrittsrecht mehr zu.

In allen genannten Fällen des Rücktritts von Paulaner am Nockherberg ist dieser berechtigt, entweder die gleichen Beträge wie beim Rücktritt des Auftraggebers gemäß obiger Stornostaffel gemäß Ziff. 7. a) oder den vereinbarten Mindestumsatz gem. Ziff. 7. b) oder den konkreten Schaden vom Auftraggeber zu verlangen. In allen Fällen bleibt es dem Auftraggeber vorbehalten, Paulaner am Nockherberg einen geringeren Schaden nachzuweisen. Andere Ansprüche des Paulaner am Nockherberg auf Schadenersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.

8. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der offene Saldo der Schlussabrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung oder bis zu dem gesetzten Zahlungsziel fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 12 Prozent pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

9. Beanstandungen

Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb der Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsleitern in konkretisierter Form mitzuteilen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen von Paulaner am Nockherberg sind von dem Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag nach der Entdeckung schriftlich dem Veranstaltungsleiter bzw. Paulaner am Nockherberg mitzuteilen. Soweit der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht rechtzeitig behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers wegen der Übernahme einer Garantie können gegenüber Paulaner am Nockherberg nur dann geltend gemacht werden, wenn die Übernahme der Garantie von Paulaner am Nockherberg im Vertrag oder anderweitig schriftlich ausdrücklich als eine solche bezeichnet wird.

10. Haftung und Gefahrenübergang

Unverzüglich bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese sorgfältig zu prüfen. Im Falle etwaiger Reklamationen gilt Ziff. 9. Mit Übernahme der Lieferung bzw. Sachleistungen gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr der Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über. Eine Haftung von Paulaner am Nockherberg für Verlust, unmittelbare und mittelbare Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Paulaner am Nockherberg oder eines Erfüllungsgehilfen von Paulaner am Nockherberg verursacht werden.

Bei dem Aufbau durch Paulaner am Nockherberg von Zelten oder ähnlichen Einrichtungen/Bauten für Catering oder für sonstige Zwecke der Veranstaltung, die außerhalb des Betriebsgeländes des Paulaner am Nockherberg in der Erde oder auf betoniertem Untergrund oder auf Pflasterstein befestigt werden müssen, verpflichtet sich der Auftraggeber, vor Aufbaubeginn an Paulaner am Nockherberg einen Plan zu übergeben, aus dem die genauen Erdleitungsverläufe sowie deren Tiefe zu ersehen sind. Sollte ein solcher Plan nicht übergeben werden, so willigt der Auftraggeber stillschweigend, im Schadenfall zu seinen Lasten, in den Arbeitsbeginn ein. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei festen Oberflächen - wie z.B. bei Verbundsteinpflaster häufig Bohrungen zur Befestigung der Zelte erforderlich sind und dass es hierbei zu Beschädigungen der Oberfläche kommen kann. Die Wiederherstellung von solchen Beschädigungen der Oberfläche geht zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber, der in den Räumen des Paulaner am Nockherberg Pyroeffekte, Trockeneiseffekte oder ähnliches betreibt oder betreiben lässt und deshalb z.B. Feueralarm auslöst, haftet für die daraus entstehenden Kosten, insbesondere der Behörden sowie der Feuerwehr oder der Polizei- und Ordnungsbehörden. Der Auftraggeber stellt Paulaner am Nockherberg wegen dieser Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber den Anspruchsstellern frei. Der Auftraggeber stellt Paulaner am Nockherberg auch von sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Auftraggebers von Dritten gegenüber dem Paulaner am Nockherberg geltend gemacht werden.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Veranstaltung des Auftraggebers bzw. durch die Teilnehmer der Veranstaltung des Auftraggebers an dem Veranstaltungsort, z.B. dem Paulaner am Nockherberg in München, zugefügt werden, auch wenn nicht konkret geklärt werden kann, durch welchen Teilnehmer der Schaden verursacht worden ist. Schäden im Sinne dieser Vorschrift sind Schäden am Bauwerk einschließlich Versorgungsleitungen, an der Einrichtung und an allen für die Veranstaltung genutzten Gegenständen. Besteht aufgrund eines Schadenereignisses ein Anspruch

des Auftraggebers gegen einen Dritten, zum Beispiel gegen eine Versicherung, tritt der Auftraggeber die Forderung an Paulaner am Nockherberg ab. Paulaner am Nockherberg nimmt die Abtretung an.

11. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

12. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder selbständiger Teile einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen oder der übrigen Teile von Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen oder der Teile einzelner Bestimmungen treten wirtschaftlich vergleichbare und den Interessen der jeweiligen Partei vergleichbare Bestimmungen, ansonsten die gesetzlichen Vorschriften.

13. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle aus diesem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand München.

14. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.en in die Kostenkalkulation des Vertrages aufgenommen oder dem Auftraggeber nach deren Erbringung in Höhe der ortsüblichen angemessenen Vergütung berechnet. Die von PAULANER AM NOCKHERBERG akzeptierten Änderungswünsche des Auftraggebers finden auch bei der Summe der bestellten Leistungen nach Ziff. 7. der AGB Berücksichtigung.