Schottenhamel und Lechner GmbH

General terms and conditions of

Schottenhamel und Lechner GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von

Tischreservierungen samt Getränkemarken zwischen Schottenhamel & Lechner GmbH als „Paulaner

am Nockherberg“/“Nockherberg“ bezeichnet und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für

sämtliche Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden

nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Für den Vertrag

gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht

Vertragsinhalt, auch wenn der Nockherberg diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Allen Angeboten und Vereinbarungen des Paulaner am Nockherberg liegen die nachstehenden

Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung vom

Besteller anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn Paulaner am Nockherberg gegen etwaige vom

Besteller gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei

Vertragsschluss bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des

Bestellers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig,

soweit Paulaner am Nockherberg sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.

2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht

2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen am Paulaner am

Nockherberg an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Starkbierfestes

sowie der Kauf von Getränkemarken (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur

tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme von Getränkemarken pro Person

gemäß aktueller Preisliste zzgl. VVK Gebühr pro Person erforderlich sowie eine Bearbeitungsgebühr.

Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene

Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Getränkemarken

können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit am Starkbierfest eingelöst

werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht

garantiert werden.

2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite https://paulaner nockherberg.com/starkbierfest/ oder per E-Mail an starkbierfest@nockherberg.com erfolgen.

2.3 Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung

wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierung ist eine Registrierung auf der Online-Präsenz des

Nockherbergs erforderlich. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl ein

verbindliches Angebot ab. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde eine

Reservierungsbestätigung per E-Mail, die die Annahme des Angebots darstellt.

2.4 Bestellung per E-Mail: Im Falle einer Reservierungsanfrage via E-Mail kommt die Reservierung wie

folgt zustande: Der Kunde sendet eine E-Mail, die den gewünschten Tag, Uhrzeit und Anzahl der

Tischreservierungen enthalten muss, an die E-Mail-Adresse starkbierfest@nockherberg.com. Das

Starkbierfest-Team sendet dem Kunden ein entsprechendes Angebot auf Vertragsschluss samt

Registrierungsdaten via E-Mail zu. Zur Annahme dieses Angebots muss sich der Kunde auf der Online Präsenz des Nockherbergs registrieren und dort den Online-Befehl zur verbindlichen Annahme des

Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.

Sollte der gewünschte Tisch nicht verfügbar sein und/oder der Kunde im Rahmen seiner

Reservierungsanfrage angeben, in Bezug auf das genaue Datum, die genaue Uhrzeit und die genaue

Tischplatzierung flexibel zu sein, erhält der Kunde gegebenenfalls eine Vorabbestätigung. Eine solche

Vorabbestätigung beinhaltet keinen Anspruch auf ein späteres konkretes Tischangebot mit fixierten

Daten. Bei Erhalt eines solchen konkreten Tischangebotes, muss sich der Kunde zur Annahme dieses

Angebots auf der Online-Präsenz des Nockherbergs registrieren und dort den Online-Befehl zur

verbindlichen Annahme des Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine

Reservierungsbestätigung per E-Mail.

2.5 Besuchsrecht: Der Nockherberg als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zum Nockherberg

und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die

Reservierung direkt beim Nockherberg oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3

erworben haben. Der Nockherberg gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige

Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die durch auf die Reservierungsbestätigung

gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer

7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige

Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich

zu führen und auf Verlangen des Nockherbergs und/oder der von ihr beauftragten Personen (z.B.

Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die auf vom

Nockherberg nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von

sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können

Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Der Nockherberg erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich

des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/oder

Einlassbändchen, indem sie einmalig Zutritt zum Nockherberg gewährt, die reservierten Plätze zur

Verfügung stellt und die Getränkemarken eingelöst werden können. Der Nockherberg wird auch dann

von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend

geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Hier kann der Zutritt verweigert

werden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde weist nach,

dass ihn kein Verschulden trifft.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Preise: Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, inklusiv

Bearbeitungs- und Vorverkaufsgebühr. Zahlungen zum Erwerb der Reservierung sind über das online

Portal sofort zu entrichten oder nach Rechnungsdatum durch Überweisung binnen 14 Tage auf das in

der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen.

Daneben wird eine Bearbeitungsgebühr pro von der Tischreservierung mitumfassten Person erhoben.

Eine gesonderte Rechnung wird nur nach Absprache für Gruppen gestellt.

3.2 Stornierung durch den Nockherberg: Sollte die Zahlung nicht vollständig und/oder fristgemäß

durchgeführt werden, ist der Nockherberg berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die

Reservierungen zu sperren; die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre

Gültigkeit. Nachweislich entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung

von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Nockherberg vorbehalten.

4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrmarken

4.1 Einlass: Der Einlass an den Nockherberg ist für den Kunden und seine Gäste nur mit

Reservierungsbestätigung zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Die reservierten Plätze

sind vollständig einzunehmen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze länger als

20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten.

4.2 Platz: Am Tag der Reservierung sind die jeweiligen Tischnummern unter dem Reservierungsnamen

in den Aushanglisten im Eingangsbereich ersichtlich. Die Reservierung gilt ausschließlich für den in der

Reservierungsbestätigung angegebenen Tisch (maximal 10 Personen) sowie für die dort ausgewiesene

Reservierungsdauer. Die reservierten Plätze sind spätestens innerhalb von 20 Minuten nach Beginn

der Reservierungszeit einzunehmen. Erfolgt dies nicht, verfällt der Anspruch auf die Tischreservierung.

Der Veranstalter behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischem oder

logistischem Bedarf einen anderen, gleichwertigen Tisch innerhalb desselben Sektors zuzuweisen.

Nicht in Anspruch genommene Plätze können anderweitig vergeben werden.

Mit dem Verlassen des Tisches besteht kein Anspruch mehr auf die ursprünglich zugewiesenen Plätze.

Nach Ablauf der Reservierungszeit ist der Tisch unverzüglich freizugeben. Ein Verbleib im

Veranstaltungsbereich über die Reservierungszeit hinaus kann aus organisatorischen und

sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt werden.

4.3 Getränkemarken: Erworbene Getränkemarken können ausschließlich während der Dauer des

Starkbierfests am Nockherberg sowie im Selbstbedienungsbiergarten eingelöst werden.

Eine Einlösung im Restaurant ist ausgeschlossen.Nach Beendigung des Starkbierfests verlieren die

Getränkemarken ihre Gültigkeit; eine spätere Einlösung, ein Umtausch oder eine Barauszahlung sind

ausgeschlossen.

4.4 Jugendschutz / Mindestalter: Der Zutritt zur Veranstaltung ist Personen ab 16 Jahren gestattet.

Für minderjährige Personen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der

Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Personen unter 16 Jahren ist der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich untersagt. Personen

zwischen 16 und 18 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken gestattet; der

Konsum von Spirituosen ist untersagt. Eine Weitergabe von alkoholischen Getränken an nicht

berechtigte Personen ist untersagt.

Der Veranstalter ist berechtigt, den Ausschank von Alkohol zu verweigern, sofern Zweifel an der

Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorschriften bestehen. Alle Besucher sind verpflichtet, auf

Verlangen ihr Alter durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen.

Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des

Jugendschutzes den Zutritt zu verweigern oder sie der Veranstaltung zu verweisen.

5. Online Tickets

Online-Tickets werden dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung gestellt. Jedes

Online-Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung am gebuchten

Veranstaltungstag. Das Online-Ticket beinhaltet sowohl den Eintritt zur Veranstaltung als auch eine

Getränkemarke. Die Getränkemarke wird ausschließlich gegen Vorlage des gültigen Online-Tickets am

Veranstaltungstag am Einlass ausgegeben.

Die Online-Tickets sind am Veranstaltungstag am Eingang entweder in digitaler Form oder als

Ausdruck vorzuzeigen. Mit Vorlage des Online-Tickets wird dieses entwertet. Der Anspruch auf Zutritt

zur Veranstaltung sowie auf Ausgabe und Einlösung der Getränkemarke besteht ausschließlich am

gebuchten Veranstaltungstag und nur bis 21:00 Uhr.

Nach Ablauf des Veranstaltungstags, spätestens jedoch nach 21:00 Uhr, verfallen sämtliche Ansprüche

aus dem Online-Ticket, insbesondere auf Zutritt zur Veranstaltung sowie auf Ausgabe oder Einlösung

der Getränkemarke. Eine nachträgliche Einlösung, ein Umtausch oder eine Barauszahlung sind

ausgeschlossen. Im Falle eines verspäteten Erscheinens besteht kein Anspruch auf Zutritt oder auf

Ausgabe bzw. Einlösung der Getränkemarke nach Ablauf der vorgenannten Frist. Die Online-Tickets

sind über den Ticketinganbieter „Snapticket“ abzurufen und pro Person einzeln vorzuzeigen.

6. Erstattung

6.1 Kein Widerrufsrecht: Auch wenn Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des §

312c BGB erfolgen und somit ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr.

9 BGB (Freizeitveranstaltungen mit festem Termin) kein Widerrufsrecht.

Dies bedeutet, dass ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Mit Zugang der

Buchungsbestätigung ist die Reservierung verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

6.2 Eine Stornierung oder Reduzierung von Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zum 12.02.

des jeweiligen Veranstaltungsjahres möglich und muss in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber dem

Veranstalter erklärt werden. Im Falle einer Stornierung oder Reduzierung wird eine Bearbeitungsgebühr

in Höhe von 10,00 € pro stornierter oder reduzierter Tischreservierung einbehalten. Stornierungen oder

Reduzierungen können ausschließlich tischweise erfolgen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist eine

Stornierung oder Reduzierung ausgeschlossen.

7. Nutzung und Weitergabe

7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten

Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse

des Nockherbergs, ihrer Kunden und der Besucher des Starkbierfestes, die nicht autorisierte

Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu

unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder

den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).

7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht

kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher

gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der

Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) durch den Kunden ist

untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Nockherberg autorisierten Verkaufsplattformen (z.B.

viagogo etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;

b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von

bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern

anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;

d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Nockherberg kommerziell

oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der

Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten

Hospitality- oder Reisepakets;

e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden

dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

7.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h.

Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) aus nicht kommerziellen Gründen,

insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall

der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte

und Pflichten aus dem mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrag (und damit auch das

Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag

mit dem Nockherberg unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die

Zustimmung des Nockherbergs voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen

vorab erteilt wird, wenn:

a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB

ausdrücklich hinweist,

b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Nockherberg

einverstanden ist und

c) dem Nockherberg unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die

Weitergabe der Reservierung informiert wird oder den Nockherberg die Weitergabe an den neuen

Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrag, insbes. des

Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen.

Sofern ein Vertragspartner dem Nockherberg in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen

eines mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in

zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge

zwischen dem Nockherberg und den eintretenden Personen zustande.

7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen

die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von

Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) ist der Nockherberg

vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,

a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die vor Übergabe an den Kunden entgegen

den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;

b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen

entschädigungslos den Zutritt zum Nockherberg zu verweigern bzw. ihn aus dem Nockherberg zu

verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Getränkemarken ersatzlos ungültig werden zu

lassen;

c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch

fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die

Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige

durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen

Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser

AGB zu verlangen;

e) in geeigneter Weise über den Vorfall zu informieren, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung

der Reservierung in Zukunft zu verhindern.

8. Vertragsstrafe

8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB,

insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist dem Nockherberg ergänzend zu

den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger

darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in

Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.

8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße,

etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des

Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der

Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur

Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter

handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der

angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der

Vertragsstrafe wird von dem Nockherberg im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im

Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe

ist auf etwaige Schadensersatzansprüche dem Nockherberg wegen des Verstoßes anzurechnen.

9. Beanstandungen

Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb der Veranstaltung

bzw. den Veranstaltungsleitern in konkretisierter Form mitzuteilen. Verdeckte Mängel an gelieferten

Waren und den Leistungen von Paulaner am Nockherberg sind von dem Auftraggeber unverzüglich

mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag nach der Entdeckung schriftlich

dem Veranstaltungsleiter bzw. Paulaner am Nockherberg mitzuteilen. Soweit der Auftraggeber seiner

Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der

Veranstaltung nicht rechtzeitig behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf

Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers wegen

der Übernahme einer Garantie können gegenüber Paulaner am Nockherberg nur dann geltend

gemacht werden, wenn die Übernahme der Garantie von Paulaner am Nockherberg im Vertrag oder

anderweitig schriftlich ausdrücklich als eine solche bezeichnet wird.

10. Haftung und Gefahrenübergang

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der

Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten

sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Die Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Kunde haftet für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen

schuldhaft verursachen. Für Schäden, die durch Teilnehmer im Rahmen der Reservierung entstehen,

haftet der Kunde nur insoweit, als diese ihm zurechenbar sind.

Der Kunde stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften

Pflichtverletzung des Kunden beruhen.

11. Höhere Gewalt

In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 11 Ausgeführte sinngemäß.

12. Datenschutz

Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten

des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen

dem Paulaner am Nockherberg und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b)

DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des

Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen dem Nockherberg. Die berechtigten

Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.

Als Betreiber einer SafeNow Zone nutzen wir personenbezogene Daten, um bei Auslösung eines

Alarms über die SafeNow App Hilfe durch unser Sicherheitspersonal leisten zu können. Um Näheres

über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der App und bei

Alarmauslösung zu erfahren, verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der SafeNow GmbH.

12.1 Videoüberwachung und Sicherheitsmaßnahmen

Zum Schutz von Gästen, Mitarbeitenden und dem Eigentum des Veranstalters werden im

Eingangsbereich, auf dem Veranstaltungsgelände sowie innerhalb der Veranstaltungsflächen

Videoüberwachungsmaßnahmen eingesetzt. Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zu

Sicherheitszwecken und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen,

insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz

(BDSG).

Zusätzlich können im Bedarfsfall durch beauftragte Sicherheitskräfte ergänzende mobile

Videoaufzeichnungen – z. B. durch Bodycams oder tragbare Kameras – angefertigt werden. Diese

Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr, Beweissicherung und der Unterstützung von

Ermittlungsbehörden im Falle von sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, zweckgebunden verwendet und nur für die Dauer

gespeichert, die zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist. Eine Weitergabe erfolgt

ausschließlich an befugte Stellen (z. B. Polizei oder Ermittlungsbehörden).

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, auf

Berichtigung oder Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß den geltenden

Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichen, Speicherdauer

und Betroffenenrechten, können der jeweils gültigen Datenschutzerklärung entnommen werden.

13. Vertragstext

Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die

Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder

elektronisch gesichert werden.

14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder

gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 14.1 nur insoweit, als nicht der

gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher

seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den

internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

14.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag der Geschäftssitz des Paulaner am Nockherberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer

ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis dem Nockherberg, auch

das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

15. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit

der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.