Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Getränkemarken zwischen Schottenhamel & Lechner GmbH als „Paulaner am Nockherberg“/“Nockherberg“ bezeichnet und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Eine rechtliche Einordnung der jeweiligen Vertragsbeziehungen soll damit nicht vorgenommen werden. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Nockherberg diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Allen Angeboten und Vereinbarungen des Paulaner am Nockherberg liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung vom Besteller anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn Paulaner am Nockherberg gegen etwaige vom Besteller gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei Vertragsschluss bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit Paulaner am Nockherberg sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.
2.1 Leistungsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen am Paulaner am Nockherberg an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Starkbierfestes sowie der Kauf von Getränkemarken (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Getränkemarken zzgl. VVK Gebühr pro Person erforderlich sowie eine Bearbeitungsgebühr. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Getränkemarken können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit am Starkbierfest eingelöst werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht garantiert werden.
2.2 Reservierungsanfragen:
Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite https://paulanernockherberg. om/starkbierfest/ oder per E-Mail an starkbierfest@nockherberg.com erfolgen.
2.3 Online-Bestellung:
Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierung ist eine Registrierung auf der Online-Präsenz des Nockherbergs erforderlich. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot ab. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, die die Annahme des Angebots darstellt.
2.4 Bestellung per E-Mail:
Im Falle einer Reservierungsanfrage via E-Mail kommt die Reservierung wie folgt zustande: Der Kunde sendet eine E-Mail, die den gewünschten Tag, Uhrzeit und Anzahl der Tischreservierungen enthalten muss, an die E-Mail-Adresse starkbierfest@nockherberg.com. Das Starkbierfest-Team sendet dem Kunden ein entsprechendes Angebot auf Vertragsschluss samt Registrierungsdaten via E-Mail zu. Zur Annahme dieses Angebots muss sich der Kunde auf der Online- Präsenz des Nockherbergs registrieren und dort den Online-Befehl zur verbindlichen Annahme des Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.
Sollte der gewünschte Tisch nicht verfügbar sein und/oder der Kunde im Rahmen seiner Reservierungsanfrage angeben, in Bezug auf das genaue Datum, die genaue Uhrzeit und die genaue Tischplatzierung flexibel zu sein, erhält der Kunde gegebenenfalls eine Vorabbestätigung. Eine solche Vorabbestätigung beinhaltet keinen Anspruch auf ein späteres konkretes Tischangebot mit fixierten Daten. Bei Erhalt eines solchen konkreten Tischangebotes, muss sich der Kunde zur Annahme dieses Angebots auf der Online-Präsenz des Nockherbergs registrieren und dort den Online-Befehl zur verbindlichen Annahme des Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.
2.5 Besuchsrecht:
Der Nockherberg als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zum Nockherberg und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim Nockherberg oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Der Nockherberg gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die durch auf die Reservierungsbestätigung gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Nockherbergs und/oder der von ihr beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die auf vom Nockherberg nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Der Nockherberg erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/oder Einlassbändchen, indem sie einmalig Zutritt zum Nockherberg gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Getränkemarken eingelöst werden können. Der Nockherberg wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Tickets verfallen vollständig.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Preise:
Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, inklusiv Bearbeitungs- und Vorverkaufsgebühr. Zahlungen zum Erwerb der Reservierung sind über das online Portal sofort zu entrichten oder nach Rechnungsdatum durch Überweisung binnen 14 Tage auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Daneben wird eine Bearbeitungsgebühr pro von der Tischreservierung mitumfassten Person erhoben.
Eine gesonderte Rechnung wird nur nach Absprache für Gruppen gestellt. 3.2 Stornierung durch den Nockherberg: Sollte die Zahlung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist der Nockherberg berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die Reservierungen zu sperren; die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Nockherberg vorbehalten.
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrmarken
4.1 Einlass:
Der Einlass an den Nockherberg ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Die reservierten Plätze sind vollständig einzunehmen. Der Nockherberg ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten.
4.2 Platz:
Am Tag der Reservierung finden alle Kunden Ihre genauen Tischnummern mit ihrem Reservierungsnamen in unseren Aushanglisten am Eingang. Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung (max. 10 Personen) und für die Dauer der Reservierung. Der Nockherberg behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischen und/oder logistischen Bedarf einen anderen Tisch in demselben Sektor zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch den Nockherberg anderen Kunden zugeteilt werden. Beim Verlassen des Tisches oder des Nockherbergs verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen den Nockherberg umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt.
4.3 Getränkemarken:
Die erworbenen Getränkemarken können innerhalb des Starkbierfest am Nockherberg eingelöst werden. Nach dem Starkbierfest können die Marken nicht mehr angenommen werden und verfallen.
5. Tickets
Die Tickets für den Einlass werden per Mail an den Kunden geschickt. Die Tickets müssen pro Person am Eingang in digitaler Form oder per Ausdruck vorgezeigt werden, im Gegenzug hierzu erhält der Kunde pro Ticket eine Getränkemarke. Die Reservierung ist nur am Tag der Reservierung gültig und muss bis 21:00 Uhr an der Kasse am Eingang eingelöst werden. Die Tickets müssen hierfür über den Ticketinganbieter „Snapticket“ einzeln heruntergeladen werden und pro Person vorgezeigt werden.
6. Rücknahme und Erstattung
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:
Auch wenn der Nockherberg Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, Freizeitveranstaltung mit festem Termin, kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Nockherberg bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6.2 Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden:
Eine Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zum 28.02. des laufenden Jahres möglich und muss dem Nockherberg schriftlich angezeigt werden. Bei einer Stornierung oder Reduzierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro Reservierung einbehalten. Die Stornierung oder Reduzierung kann nur tischweise erfolgen. Ab dem 01.03. des laufenden Jahres ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen.
7. Nutzung und Weitergabe
7.1 Sinn und Zweck:
Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Nockherbergs, ihrer Kunden und der Besucher des Starkbierfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
7.2 Unzulässige Weitergabe:
Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay- Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Nockherberg autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Nockherberg kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3 Zulässige Weitergabe:
Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Nockherberg unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Nockherbergs voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Nockherberg einverstanden ist und
c) dem Nockherberg unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder den Nockherberg die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen.
Sofern ein Vertragspartner dem Nockherberg in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Nockherberg und den eintretenden Personen zustande.
7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:
Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) ist der Nockherberg vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die vor Übergabe an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Nockherberg zu verweigern bzw. ihn aus dem Nockherberg zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Getränkemarken ersatzlos ungültig werden zu lassen;
c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
8. Vertragsstrafe
8.1 Voraussetzungen:
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist dem Nockherberg ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
8.2 Höhe:
Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von dem Nockherberg im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche dem Nockherberg wegen des Verstoßes anzurechnen.
9. Beanstandungen
Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb der Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsleitern in konkretisierter Form mitzuteilen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen von Paulaner am Nockherberg sind von dem Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag nach der Entdeckung schriftlich dem Veranstaltungsleiter bzw. Paulaner am Nockherberg mitzuteilen. Soweit der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht rechtzeitig behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers wegen der Übernahme einer Garantie können gegenüber Paulaner am Nockherberg nur dann geltend gemacht werden, wenn die Übernahme der Garantie von Paulaner am Nockherberg im Vertrag oder anderweitig schriftlich ausdrücklich als eine solche bezeichnet wird.
10. Haftung und Gefahrenübergang
Unverzüglich bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese sorgfältig zu prüfen. Im Falle etwaiger Reklamationen gilt mit Übernahme der Lieferung bzw. Sachleistungen gemäß dieser Bedingung durch den Auftraggeber geht die Gefahr der Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über. Eine Haftung von Paulaner am Nockherberg für Verlust, unmittelbare und mittelbare Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Paulaner am Nockherberg oder eines Erfüllungsgehilfen von Paulaner am Nockherberg verursacht werden. Der Auftraggeber stellt Paulaner am Nockherberg wegen dieser Ansprüche auf Kostenerstattung gegenüber den Anspruchsstellern frei. Der Auftraggeber stellt Paulaner am Nockherberg auch von sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Auftraggebers von Dritten gegenüber dem Paulaner am Nockherberg geltend gemacht werden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Veranstaltung des Auftraggebers bzw. durch die Teilnehmer der Veranstaltung des Auftraggebers an dem Veranstaltungsort, z.B. dem Paulaner am Nockherberg in München, zugefügt werden, auch wenn nicht konkret geklärt werden kann, durch welchen Teilnehmer der Schaden verursacht worden ist. Schäden im Sinne dieser Vorschrift sind Schäden am Bauwerk einschließlich Versorgungsleitungen, an der Einrichtung und an allen für die Veranstaltung genutzten Gegenständen. Besteht aufgrund eines Schadenereignisses ein Anspruch des Auftraggebers gegen einen Dritten, zum Beispiel gegen eine Versicherung, tritt der Auftraggeber die Forderung an Paulaner am Nockherberg ab. Paulaner am Nockherberg nimmt die Abtretung an.
11. Höhere Gewalt
In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 11 Ausgeführte sinngemäß.
12. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Paulaner am Nockherberg und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen dem Nockherberg. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
Als Betreiber einer SafeNow Zone nutzen wir personenbezogene Daten, um bei Auslösung eines Alarms über die SafeNow App Hilfe durch unser Sicherheitspersonal leisten zu können. Um Näheres über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der App und bei Alarmauslösung zu erfahren, verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der SafeNow GmbH.
12.1 Videoüberwachung und Sicherheitsmaßnahmen
Zum Schutz von Gästen, Mitarbeitenden und dem Eigentum des Veranstalters werden im Eingangsbereich, auf dem Veranstaltungsgelände sowie innerhalb der Veranstaltungsflächen Videoüberwachungsmaßnahmen eingesetzt. Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zu Sicherheitszwecken und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Zusätzlich können im Bedarfsfall durch beauftragte Sicherheitskräfte ergänzende mobile Videoaufzeichnungen – z. B. durch Bodycams oder tragbare Kameras – angefertigt werden. Diese Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr, Beweissicherung und der Unterstützung von Ermittlungsbehörden im Falle von sicherheitsrelevanten Vorfällen.
Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, zweckgebunden verwendet und nur für die Dauer gespeichert, die zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an befugte Stellen (z. B. Polizei oder Ermittlungsbehörden). Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, auf Berichtigung oder Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, können der jeweils gültigen Datenschutzerklärung entnommen werden.
13. Vertragstext
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern:
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand:
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Paulaner am Nockherberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis dem Nockherberg, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
