Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von
Tischreservierungen samt Getränkemarken zwischen Schottenhamel & Lechner GmbH als „Paulaner
am Nockherberg“/“Nockherberg“ bezeichnet und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für
sämtliche Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Für den Vertrag
gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn der Nockherberg diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Allen Angeboten und Vereinbarungen des Paulaner am Nockherberg liegen die nachstehenden
Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung vom
Besteller anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn Paulaner am Nockherberg gegen etwaige vom
Besteller gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im Übrigen gelten die jeweils bei
Vertragsschluss bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bestellers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig,
soweit Paulaner am Nockherberg sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.
2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht
2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen am Paulaner am
Nockherberg an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Starkbierfestes
sowie der Kauf von Getränkemarken (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur
tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme von Getränkemarken pro Person
gemäß aktueller Preisliste zzgl. VVK Gebühr pro Person erforderlich sowie eine Bearbeitungsgebühr.
Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene
Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Getränkemarken
können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit am Starkbierfest eingelöst
werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht
garantiert werden.
2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite https://paulaner nockherberg.com/starkbierfest/ oder per E-Mail an starkbierfest@nockherberg.com erfolgen.
2.3 Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung
wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierung ist eine Registrierung auf der Online-Präsenz des
Nockherbergs erforderlich. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl ein
verbindliches Angebot ab. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde eine
Reservierungsbestätigung per E-Mail, die die Annahme des Angebots darstellt.
2.4 Bestellung per E-Mail: Im Falle einer Reservierungsanfrage via E-Mail kommt die Reservierung wie
folgt zustande: Der Kunde sendet eine E-Mail, die den gewünschten Tag, Uhrzeit und Anzahl der
Tischreservierungen enthalten muss, an die E-Mail-Adresse starkbierfest@nockherberg.com. Das
Starkbierfest-Team sendet dem Kunden ein entsprechendes Angebot auf Vertragsschluss samt
Registrierungsdaten via E-Mail zu. Zur Annahme dieses Angebots muss sich der Kunde auf der Online Präsenz des Nockherbergs registrieren und dort den Online-Befehl zur verbindlichen Annahme des
Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per E-Mail.
Sollte der gewünschte Tisch nicht verfügbar sein und/oder der Kunde im Rahmen seiner
Reservierungsanfrage angeben, in Bezug auf das genaue Datum, die genaue Uhrzeit und die genaue
Tischplatzierung flexibel zu sein, erhält der Kunde gegebenenfalls eine Vorabbestätigung. Eine solche
Vorabbestätigung beinhaltet keinen Anspruch auf ein späteres konkretes Tischangebot mit fixierten
Daten. Bei Erhalt eines solchen konkreten Tischangebotes, muss sich der Kunde zur Annahme dieses
Angebots auf der Online-Präsenz des Nockherbergs registrieren und dort den Online-Befehl zur
verbindlichen Annahme des Angebots abgeben. Der Kunde erhält sodann eine
Reservierungsbestätigung per E-Mail.
2.5 Besuchsrecht: Der Nockherberg als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zum Nockherberg
und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die
Reservierung direkt beim Nockherberg oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3
erworben haben. Der Nockherberg gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige
Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die durch auf die Reservierungsbestätigung
gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer
7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige
Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich
zu führen und auf Verlangen des Nockherbergs und/oder der von ihr beauftragten Personen (z.B.
Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die auf vom
Nockherberg nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von
sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können
Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Der Nockherberg erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich
des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/oder
Einlassbändchen, indem sie einmalig Zutritt zum Nockherberg gewährt, die reservierten Plätze zur
Verfügung stellt und die Getränkemarken eingelöst werden können. Der Nockherberg wird auch dann
von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend
geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Hier kann der Zutritt verweigert
werden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass ihn kein Verschulden trifft.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Preise: Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, inklusiv
Bearbeitungs- und Vorverkaufsgebühr. Zahlungen zum Erwerb der Reservierung sind über das online
Portal sofort zu entrichten oder nach Rechnungsdatum durch Überweisung binnen 14 Tage auf das in
der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen.
Daneben wird eine Bearbeitungsgebühr pro von der Tischreservierung mitumfassten Person erhoben.
Eine gesonderte Rechnung wird nur nach Absprache für Gruppen gestellt.
3.2 Stornierung durch den Nockherberg: Sollte die Zahlung nicht vollständig und/oder fristgemäß
durchgeführt werden, ist der Nockherberg berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die
Reservierungen zu sperren; die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre
Gültigkeit. Nachweislich entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung
von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Nockherberg vorbehalten.
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrmarken
4.1 Einlass: Der Einlass an den Nockherberg ist für den Kunden und seine Gäste nur mit
Reservierungsbestätigung zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Die reservierten Plätze
sind vollständig einzunehmen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze länger als
20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten.
4.2 Platz: Am Tag der Reservierung sind die jeweiligen Tischnummern unter dem Reservierungsnamen
in den Aushanglisten im Eingangsbereich ersichtlich. Die Reservierung gilt ausschließlich für den in der
Reservierungsbestätigung angegebenen Tisch (maximal 10 Personen) sowie für die dort ausgewiesene
Reservierungsdauer. Die reservierten Plätze sind spätestens innerhalb von 20 Minuten nach Beginn
der Reservierungszeit einzunehmen. Erfolgt dies nicht, verfällt der Anspruch auf die Tischreservierung.
Der Veranstalter behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischem oder
logistischem Bedarf einen anderen, gleichwertigen Tisch innerhalb desselben Sektors zuzuweisen.
Nicht in Anspruch genommene Plätze können anderweitig vergeben werden.
Mit dem Verlassen des Tisches besteht kein Anspruch mehr auf die ursprünglich zugewiesenen Plätze.
Nach Ablauf der Reservierungszeit ist der Tisch unverzüglich freizugeben. Ein Verbleib im
Veranstaltungsbereich über die Reservierungszeit hinaus kann aus organisatorischen und
sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt werden.
4.3 Getränkemarken: Erworbene Getränkemarken können ausschließlich während der Dauer des
Starkbierfests am Nockherberg sowie im Selbstbedienungsbiergarten eingelöst werden.
Eine Einlösung im Restaurant ist ausgeschlossen.Nach Beendigung des Starkbierfests verlieren die
Getränkemarken ihre Gültigkeit; eine spätere Einlösung, ein Umtausch oder eine Barauszahlung sind
ausgeschlossen.
4.4 Jugendschutz / Mindestalter: Der Zutritt zur Veranstaltung ist Personen ab 16 Jahren gestattet.
Für minderjährige Personen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der
Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Personen unter 16 Jahren ist der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich untersagt. Personen
zwischen 16 und 18 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken gestattet; der
Konsum von Spirituosen ist untersagt. Eine Weitergabe von alkoholischen Getränken an nicht
berechtigte Personen ist untersagt.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Ausschank von Alkohol zu verweigern, sofern Zweifel an der
Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorschriften bestehen. Alle Besucher sind verpflichtet, auf
Verlangen ihr Alter durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des
Jugendschutzes den Zutritt zu verweigern oder sie der Veranstaltung zu verweisen.
5. Online Tickets
Online-Tickets werden dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung gestellt. Jedes
Online-Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung am gebuchten
Veranstaltungstag. Das Online-Ticket beinhaltet sowohl den Eintritt zur Veranstaltung als auch eine
Getränkemarke. Die Getränkemarke wird ausschließlich gegen Vorlage des gültigen Online-Tickets am
Veranstaltungstag am Einlass ausgegeben.
Die Online-Tickets sind am Veranstaltungstag am Eingang entweder in digitaler Form oder als
Ausdruck vorzuzeigen. Mit Vorlage des Online-Tickets wird dieses entwertet. Der Anspruch auf Zutritt
zur Veranstaltung sowie auf Ausgabe und Einlösung der Getränkemarke besteht ausschließlich am
gebuchten Veranstaltungstag und nur bis 21:00 Uhr.
Nach Ablauf des Veranstaltungstags, spätestens jedoch nach 21:00 Uhr, verfallen sämtliche Ansprüche
aus dem Online-Ticket, insbesondere auf Zutritt zur Veranstaltung sowie auf Ausgabe oder Einlösung
der Getränkemarke. Eine nachträgliche Einlösung, ein Umtausch oder eine Barauszahlung sind
ausgeschlossen. Im Falle eines verspäteten Erscheinens besteht kein Anspruch auf Zutritt oder auf
Ausgabe bzw. Einlösung der Getränkemarke nach Ablauf der vorgenannten Frist. Die Online-Tickets
sind über den Ticketinganbieter „Snapticket“ abzurufen und pro Person einzeln vorzuzeigen.
6. Erstattung
6.1 Kein Widerrufsrecht: Auch wenn Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des §
312c BGB erfolgen und somit ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr.
9 BGB (Freizeitveranstaltungen mit festem Termin) kein Widerrufsrecht.
Dies bedeutet, dass ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Mit Zugang der
Buchungsbestätigung ist die Reservierung verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
6.2 Eine Stornierung oder Reduzierung von Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zum 12.02.
des jeweiligen Veranstaltungsjahres möglich und muss in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber dem
Veranstalter erklärt werden. Im Falle einer Stornierung oder Reduzierung wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10,00 € pro stornierter oder reduzierter Tischreservierung einbehalten. Stornierungen oder
Reduzierungen können ausschließlich tischweise erfolgen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist eine
Stornierung oder Reduzierung ausgeschlossen.
7. Nutzung und Weitergabe
7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten
Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse
des Nockherbergs, ihrer Kunden und der Besucher des Starkbierfestes, die nicht autorisierte
Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu
unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder
den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht
kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher
gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der
Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) durch den Kunden ist
untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Nockherberg autorisierten Verkaufsplattformen (z.B.
viagogo etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von
bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern
anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Nockherberg kommerziell
oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der
Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten
Hospitality- oder Reisepakets;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden
dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h.
Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) aus nicht kommerziellen Gründen,
insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall
der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte
und Pflichten aus dem mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrag (und damit auch das
Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag
mit dem Nockherberg unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die
Zustimmung des Nockherbergs voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen
vorab erteilt wird, wenn:
a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB
ausdrücklich hinweist,
b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Nockherberg
einverstanden ist und
c) dem Nockherberg unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die
Weitergabe der Reservierung informiert wird oder den Nockherberg die Weitergabe an den neuen
Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat.
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrag, insbes. des
Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen.
Sofern ein Vertragspartner dem Nockherberg in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen
eines mit dem Nockherberg geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in
zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge
zwischen dem Nockherberg und den eintretenden Personen zustande.
7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen
die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von
Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) ist der Nockherberg
vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
a) Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die vor Übergabe an den Kunden entgegen
den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen
entschädigungslos den Zutritt zum Nockherberg zu verweigern bzw. ihn aus dem Nockherberg zu
verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Getränkemarken ersatzlos ungültig werden zu
lassen;
c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch
fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die
Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige
durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen
Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser
AGB zu verlangen;
e) in geeigneter Weise über den Vorfall zu informieren, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung
der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
8. Vertragsstrafe
8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB,
insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist dem Nockherberg ergänzend zu
den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger
darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in
Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße,
etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des
Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der
Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur
Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter
handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der
angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der
Vertragsstrafe wird von dem Nockherberg im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im
Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe
ist auf etwaige Schadensersatzansprüche dem Nockherberg wegen des Verstoßes anzurechnen.
9. Beanstandungen
Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb der Veranstaltung
bzw. den Veranstaltungsleitern in konkretisierter Form mitzuteilen. Verdeckte Mängel an gelieferten
Waren und den Leistungen von Paulaner am Nockherberg sind von dem Auftraggeber unverzüglich
mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag nach der Entdeckung schriftlich
dem Veranstaltungsleiter bzw. Paulaner am Nockherberg mitzuteilen. Soweit der Auftraggeber seiner
Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der
Veranstaltung nicht rechtzeitig behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf
Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers wegen
der Übernahme einer Garantie können gegenüber Paulaner am Nockherberg nur dann geltend
gemacht werden, wenn die Übernahme der Garantie von Paulaner am Nockherberg im Vertrag oder
anderweitig schriftlich ausdrücklich als eine solche bezeichnet wird.
10. Haftung und Gefahrenübergang
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der
Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Kunde haftet für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen
schuldhaft verursachen. Für Schäden, die durch Teilnehmer im Rahmen der Reservierung entstehen,
haftet der Kunde nur insoweit, als diese ihm zurechenbar sind.
Der Kunde stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung des Kunden beruhen.
11. Höhere Gewalt
In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 11 Ausgeführte sinngemäß.
12. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten
des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen
dem Paulaner am Nockherberg und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b)
DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des
Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen dem Nockherberg. Die berechtigten
Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
Als Betreiber einer SafeNow Zone nutzen wir personenbezogene Daten, um bei Auslösung eines
Alarms über die SafeNow App Hilfe durch unser Sicherheitspersonal leisten zu können. Um Näheres
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der App und bei
Alarmauslösung zu erfahren, verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der SafeNow GmbH.
12.1 Videoüberwachung und Sicherheitsmaßnahmen
Zum Schutz von Gästen, Mitarbeitenden und dem Eigentum des Veranstalters werden im
Eingangsbereich, auf dem Veranstaltungsgelände sowie innerhalb der Veranstaltungsflächen
Videoüberwachungsmaßnahmen eingesetzt. Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zu
Sicherheitszwecken und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
Zusätzlich können im Bedarfsfall durch beauftragte Sicherheitskräfte ergänzende mobile
Videoaufzeichnungen – z. B. durch Bodycams oder tragbare Kameras – angefertigt werden. Diese
Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr, Beweissicherung und der Unterstützung von
Ermittlungsbehörden im Falle von sicherheitsrelevanten Vorfällen.
Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, zweckgebunden verwendet und nur für die Dauer
gespeichert, die zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist. Eine Weitergabe erfolgt
ausschließlich an befugte Stellen (z. B. Polizei oder Ermittlungsbehörden).
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, auf
Berichtigung oder Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichen, Speicherdauer
und Betroffenenrechten, können der jeweils gültigen Datenschutzerklärung entnommen werden.
13. Vertragstext
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die
Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder
elektronisch gesichert werden.
14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder
gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 14.1 nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.1.2 CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der Geschäftssitz des Paulaner am Nockherberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer
ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis dem Nockherberg, auch
das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
