Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Trail Events UG Paderborn(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Veranstalter: Trail-Events UG, Robert-Koch-Straße 34, 33102 Paderborn(opens in a new tab)
www.powertrails.de(opens in a new tab)
Vertreten durch die Geschäftsführerin: Brigitta Bergmeier-Tillmann(opens in a new tab)
Handelsregister: Paderborn, HRB 18325(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Der Veranstalter macht die Teilnahmebedingungen auf der Website (www.powertrails.de) öffentlich und fordert ausschließlich natürliche Personen auf, die nach eigenem Empfinden in körperlicher und psychischer Verfassung sind, eine derartige sportliche Herausforderung zu bewältigen. Es wird deutlich kommuniziert, dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, vorzeitig aufzuhören, idealerweise in Gruppen zu bleiben und zu wandern. Allen Teilnehmern mit gesundheitlichen Einschränkungen oder psychischen Problemen wird nachdrücklich von einer Teilnahme abgeraten. Von jedem Teilnehmer wird eine grundsätzliche sportliche Grundverfassung erwartet und jeder ist für sein eigenes Wohl, sowie seine Sicherheit selbst verantwortlich.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die Teilnahme (insbesondere beim POWERTRAILS „GO!“) erfolgt auf eigenes Risiko.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Veranstaltungsbuchung(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die Vorstellung der Veranstaltungen auf der Homepage www.powertrails.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Anmeldung dar. (opens in a new tab)
Durch Abschließen des Kaufs der Tickets und Zusatzdienstleistungen und -produkte über den Online-Shop www.powertrails.de geben Sie Ihre verbindliche Bestellung ab. (opens in a new tab)
Die Veranstaltungsbuchung kommt zustande, wenn wir Ihre Anmeldung nach Eingang Ihrer Zahlung des zugehörigen Teilnahmeentgeltes per E-Mail unmittelbar nach deren Erhalt bestätigen und annehmen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Veranstaltungsabsage(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer und vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände verpflichtet, eine Veranstaltung zu ändern oder ganz abzusagen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes. Muss die bereits begonnene Veranstaltung abgebrochen werden, so besteht kein Rückerstattungsanspruch der Teilnehmer.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Verpflichtende Mindestausrüstung der Teilnehmer & Haftungsausschluss(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Zum Schutz der Gesundheit der Teilnehmer, ist jeder Teilnehmer selbst verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen und ständig mitzuführen. Damit wollen wir sicherstellen, dass Jeder für jede Tages- und Nachtzeit, die Witterung, sowie eventuelle Notfälle ausgestattet ist.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst: (opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Warme Kleidung (bei den längeren Distanzen) (opens in a new tab)
• Sonnen- und Regenschutz (opens in a new tab)
• Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und ggf. Power-Bank (opens in a new tab)
• Stirnlampe mit ausreichender Akkukapazität (bei Dunkelheit auf der Strecke) (opens in a new tab)
• Wasserbehälter (Flaschen oder Trinkblase).(opens in a new tab)
• Proviant (ausreichend für eine Distanz von 20 Kilometer)(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Jeder Teilnehmer ist für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Dies betrifft auch die ausreichende und ausgewogene Nahrungsaufnahme. Der Veranstalter über nimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers vor, während und nach der Veranstaltung. Für Jugendliche unter 18 Jahren und deren Gesundheitszustand haften deren Eltern.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Sicherheitshinweise & Haftungsausschlüsse für POWERTRAILS(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die verschiedenen ausgeschriebenen Wanderstrecken führen sowohl durch erschlossene als auch durch naturbelassene Abschnitte. Je nach Witterung können daher rutschige Passagen vorkommen, Erdreich abgetragen werden oder verborgene Hindernisse wie Wurzeln, Bauschutt, Müll oder Ähnliches zum Vorschein kommen. Auch bei trockenem Wetter kann der Veranstalter einzelne Gefahrenstellen entlang der Strecke nicht ausschließen. Für die Trittsicherheit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder beim Umknicken.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die Strecke kann auch durch Waldgebiete führen. Viele Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Auch trotz vorheriger Gefahrenuntersuchung durch geschultes Forstpersonal können damit einhergehende Gefahren (etwa herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht vollends ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (etwa Sturm und Gewitter, Schnee und Eis, Starkregen und Unterspülung, Feuer und Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie für sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Aufgrund von Temperatureinbrüchen oder Durchnässung (Regen, Schweiß) kann es zur Unterkühlung kommen. Ebenso kann es bei Hitze oder starker Sonneneinstrahlung zu Überhitzung (Hitzschlag) und Sonnenbrand kommen. Jeder Teilnehmer ist selbst dazu verpflichtet, die Wetteraussichten für den Veranstaltungstag zu prüfen und sowohl seine Bekleidung als auch sein Verhalten entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich die Vorbereitung sowohl auf Kälte, Nässe und Hitze.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Bei starkem Wind ist jeder Teilnehmer dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms ganz zu sperren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Wird man im freien Gelände von einem Gewitter überrascht, sollte eine Senke aufgesucht werden, in die man sich kauern kann. Dort sollte man auf einer isolierenden Unterlage wie einem leeren Rucksack oder einer Isomatte in die Hocke gehen und die Beine mit den Armen umklammern. Man sollte sich nicht hinlegen, da sonst der Körper den Blitzen eine zu große Angriffsfläche bietet. In Wäldern sollte man möglichst zu einer Lichtung oder zum Waldrand gehen, sich dort hinhocken und möglichst klein machen. Bäume bieten keinen Schutz vor Gewittern, im Gegenteil: Blitzentladungen suchen sich hohe Punkte. Dazu gehören Antennen, Türme, Masten oder eben hohe Bäume. Der bekannte Spruch „Buchen soll man suchen, vor Eichen soll man weichen“ ist schlicht falsch. Werden Gruppen vom Gewitter überrascht, sollten sie sich aufteilen, denn auch damit verkleinern sie die Angriffsflächen bei einem möglichen Blitzeinschlag. Regenschirme, Wanderstöcke, Zeltstangen, Fahrräder und andere Metallteile bieten dem Blitz eine gute Angriffsfläche und sollten aus Körpernähe entfernt werden. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine vernünftige eigene Ausleuchtung der Strecke unabdingbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehende Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmern anzufordern.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Für die jeweilige Distanz ist auf ausreichende Verpflegung selbst zu achten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, ständig mindestens 2 Liter Flüssigkeit mit sich zu führen. Der Veranstalter richtet zwar eine geeignete Verpflegungsstelle entlang der Strecke in Form des POWERTRAIL Base Camp ein, für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs ist aber dennoch jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Es dürfen keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme an einer Langdistanz-Wanderung vorliegen. Bei Vorerkrankungen z. B. des Herz-Kreislauf-Systems, etc. ist eine vorherige Konsultation mit dem behandelnden Arzt dringend empfohlen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, auch nicht für die, die auf hohe Belastung zurückzuführen sind.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke, den Start und bzw. oder die Streckenposten auch kurzfristig zu ändern, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. In gleicher Weise behält sich der Veranstalter vor, Startzeiten, Startgruppengrößen und vergleichbare Rahmenbedingungen anzupassen. Die Belastungen für die Teilnehmer werden dabei so gering wie möglich gehalten. Zuschauer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten. (opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Jugendliche & Kinder, Familien & Gruppen(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ausschließlich in Begleitung min. eines Elternteils / eines Erziehungsberechtigten zum Start berechtigt. (opens in a new tab)
Mit der Übermittlung der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über 18 Jahre alt ist.(opens in a new tab)
Für die Teilnahme von Familien und/oder Gruppen mit Kindern und Jugendlichen sind diese Teilnahmebedingungen für die gesamte Familie / Gruppe umzusetzen. Die erwachsenen Teilnehmer haben eigenverantwortlich für die Ausstattungen, Verpflegungsversorgungen und die Aufsicht der Kinder und Jugendlichen während der gesamten Veranstaltung Sorge zu tragen. (opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Haftungsbeschränkung(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die Teilnehmern, Besuchern und Tieren durch leichte Fahrlässigkeit / Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder außenstehenden Dritten entstehen. Er schließt die Haftung auch für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle aus.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Veranstalters auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Hauptpflichten des Vertrages sind, haftet der Veranstalter nicht. Als Hauptpflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer als Vertragspartner vertrauen dürfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die Teilnehmenden tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, auch für von ihnen verursachten Schäden Dritter. Jeder Teilnehmer entbindet den Veranstalter sowie alle Mitwirkenden von jeglicher Haftung für von ihm verursachte Unfälle oder Schäden, soweit gesetzlich zulässig.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, sofern der Veranstalter seine Haftung aufgrund zwingender Gesetzeslage nicht beschränken kann. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Anweisungen des Veranstalters(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Den Anweisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen, ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Veranstaltungsentgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Befolgung der Straßenverkehrsordnung(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Jeder Teilnehmer muss sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Veranstaltung findet auf nicht abgesperrten Strecken statt und die Teilnehmer agieren als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrsteilnehmer.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Gepäckaufbewahrung(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Angebote von Partnern der Veranstaltung (kommerzielle Dritte)(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die Durchführung von Angeboten von Partnern des Veranstalters obliegt allein den Partnern. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Stornierung(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Eine Stornierung der Teilnahme ist nach Anmeldung, Zahlung, Bestätigung und Annahme grundsätzlich nicht möglich. Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs-Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Falls ein Teilnehmer verhindert ist, kann er einen Ersatzteilnehmer für dieselbe Veranstaltung bis vier Tage vor Veranstaltungsbeginn per Mail benennen. Hat der Teilnehmer zudem Produkte, wie z.B. T-Shirt, etc. bestellt, kann das Geld hierfür nicht zurückerstattet werden. Die Produkte können vom Ersatz-Teilnehmer während des Starts der Veranstaltung abgeholt werden.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Ausschluss von der Veranstaltung(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, von der Teilnahme vor und während der Veranstaltung auszuschließen. Mögliche Gründe dafür sind: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Betäubungsmittel-Konsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung, Selbst- und Drittgefährdung, Widersetzung der Anweisungen des Veranstalters, etc. Die Aufzählung ist nicht vollständig.(opens in a new tab)
Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr auch teilweise ist ausgeschlossen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Foto- und Filmaufnahmen(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Veranstaltungen Foto- und Video-Aufnahmen mit dem Zweck zur Veröffentlichung und zur öffentlichen Berichterstattung, auch durch vom Veranstalter unabhängigen Dritten, gemacht werden.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Ein Teilnehmer, der nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, gibt dies direkt der die Aufnahmen tätigenden Person (z.B. Fotograf) zu verstehen.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Für den Veranstalter gilt:(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Zweck: Die Aufnahmen können auf der Website und den Social-Media-Kanälen des Verantwortlichen und dessen Kooperationspartnern sowie für Presseveröffentlichungen und PR und in Rundfunk-, TV- und Printmedien veröffentlicht werden. (opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Dauer der Verarbeitung: Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für den vorgenannten Zweck erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht. (opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen, das von ihm organisierte Event bildlich bzw. filmisch zu dokumentieren und gegenüber einer größeren Öffentlichkeit hierüber positiv zu berichten (Art. 6 Abs. 1 lt. f DSGVO).(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Teilnehmerrechte: Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Ebenso haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen. Hinsichtlich der Verarbeitung der Aufnahmen und eines möglichen Widerspruchs wenden Sie sich bitte direkt an die E-Mail-Adresse info@powertrails.de.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Streitbeilegung(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.(opens in a new tab)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
• Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Paderborn.(opens in a new tab)
(opens in a new tab)
Paderborn, Januar 2026(opens in a new tab)
(opens in a new tab)