Löwenbräukeller

General terms and conditions of

Löwenbräukeller

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Gastronomiebetriebe Reinbold GmbH & Co.KG „ Löwenbräukeller“

Residenzstraße 9, 80333 München

vertreten d.d. Gf. Ludwig Reinbold

Handelsregister: AG München Handelsregisternummer: HRB 122578

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 130489489

-Anbieter-

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und

Veranstaltungsräumen, Dienstleistungen, Überlassung von beweglichen Gegenständen inklusive des fest

installierten oder beweglichen Inventars, sowie für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumen

des Anbieters und für alle weiteren im Rahmen dieser Veranstaltungen erbrachte Lieferungen und

Leistungen.

II. Vertragsabschluss u. Vertragsinhalt

1. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des

Anbieters und der beidseitigen schriftlichen Unterzeichnung des Veranstaltungsvertrages auf der

Grundlage der AGB’s zustande.

2. Werden Leistungen für den Vertragspartner trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen

Vertrag durch den Anbieter auf dessen mündliche Weisung ausgeführt, entsteht ein

Vergütungsanspruch seitens des Anbieters.

Dieser bestimmt sich nach dem jeweiligen aktuellen Angebot bzw. andernfalls nach ortsüblicher

angemessener Höhe.

Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen

sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen,

Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

4. Der Anspruch auf bestimmte Einrichtungen, Räume, Dienstleistungen und/oder Gegenstände kann

seitens des Anbieters jederzeit aufgehoben werden, wenn dies berechtigte Interessen des Anbieters

erfordern und dem Vertragspartner ein gleichwertiger Ersatz zugeteilt werden kann.

Die Gleichwertigkeit einer Einrichtung, Räumen, Dienstleistungen und/oder Gegenständen ergibt sich

aus der Einstufung gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Ein Anspruch auf Erstattung/

Preisminderung besteht bei Gleichwertigkeit nicht.

5. Der Vertragspartner hat bei Raumanmietungen die Mitbenutzung von Zugangswegen und Fluren

durch andere Kunden zu dulden.

6. Die bei Raumvermietungen durch den Anbieter zugewiesenen Flächen außerhalb der vertraglich

angemieteten Räume sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Flächen werden nach Ermessen durch den

Anbieter zugeteilt um die Logistikabläufe bei Veranstaltungen zu gewährleisten. Ein Recht zur Nutzung

durch den Vertragspartner oder dessen Gästen als Erweiterung der Veranstaltungsfläche leitet sich

hieraus nicht ab.

III. Vertragsdauer

Der Vertragsgegenstand wird lediglich für die im Vertrag vereinbarte Zeit überlassen.

Mietzeitüberschreitungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters und sind kostenpflichtig. Der im

Vertrag genannte Zeitraum gilt als Veranstaltungsdauer bei Raumanmietung.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Öffnung der Räume eine halbe Stunde vor dem

Mietbeginn.

IV. Leistungen

1. Alle Sach- und Dienstleistungen, die für eine in Auftrag gegebene Veranstaltung maßgeblich sind,

zählen zu den Leistungen des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Sach- und

Dienstleistungen zur Durchführung der Veranstaltung des Kunden mit Dritten abzuschließen. Der

Anbieter ist berechtigt Kosten, die dem Anbieter hierbei entstehen, vor der Weiterberechnung an den

Kunden mit einem Gemeinkostenaufschlag zu versehen. Vom Anbieter gelieferte Materialien und

Gegenstände, außer Getränke und Speisen, sind Eigenbestand des Anbieters und müssen nach Ende

der Veranstaltung an den Anbieter zurückgegeben werden.

2. Getränke und Speisen dürfen ausschließlich vom Anbieter bzw. dem von ihm beauftragten Dritten

bezogen werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung durch den Anbieter. In diesem Fall wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der

Gemeinkosten (Kork- oder Tellergeld) berechnet. Der Vertragspartner ist in diesem Fall für die

mitgebrachten Getränke und Speisen voll haftbar und stellt den Anbieter insoweit von jeder

Inanspruchnahme gegenüber Dritten frei.

3. Vom Vertragspartner mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen

zu entsprechen. Der Anbieter kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.

Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen

an den Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt der Anbieter gegen

Berechnung zur Verfügung.

Die mitgebrachten Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der

Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, da der Anbieter die Entfernung und Lagerung auf

Kosten des Vertragspartners vornehmen.

Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum kann der Anbieter für die Dauer des Verbleibens

Raummiete berechnen.

VI . Benutzungsentgelte

Für die Nutzung der Vertragsgegenstände und die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden

die Entgelte entsprechen der im Vertrag getroffenen Vereinbarungen erhoben. Alle Preise verstehen

sich in Euro zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

VII. Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das

auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen. Dies gilt auch für vereinbarte Voraus- bzw.

Anzahlungen, es sei denn es ist vertraglich ausdrücklich eine andere Lösung vereinbart.

Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Vertragspartner

auch ohne Mahnung in Verzug.

VIII. Rücktritt

Der Anbieter ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt:

• wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer vom Anbieter gesetzten

angemessenen Nachfrist nicht geleistet,

• wenn der Vertragspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät, einen Insolvenzantrag beim AG

gestellt hat, oder gegenüber dem Vertragspartner ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das

Amtsgericht beschlossen wird oder mangels Masse abgelehnt wird.

• Ferner ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

zurückzutreten:

• Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen,

• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des

Kunden oder Zwecks, gebucht werden,

• wenn der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes des Anbieters in

der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des

Anbieters zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen Ziffer II.3 vorliegt.

Der Anbieter wird den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in

Kenntnis setzen.

Der Vertragspartner besitzt in diesem Fall keinen Entschädigungsanspruch gegenüber dem

Anbieter. Die vertraglich vereinbarten Kosten, die bis zur Klärung des Rücktritts entstanden sind,

sind vom Vertragspartner in jedem Fall zu erstatten.

IX. Rücktritt des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist ab Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung oder des

Veranstaltungsvertrages zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet, sollte er aus einem

vom Anbieter nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, ohne dass

ihm hierzu ein individuell vereinbartes Recht oder ein gesetzlicher Anspruch zusteht.

Die Ausfallentschädigungen sind folgendermaßen gestaffelt:

• bis 7 Monate vor Veranstaltungstermin 10%

• bis 6 Monate vor Veranstaltungstermin 20%

• bis 5 Monate vor Veranstaltungstermin 30%

• bis 4 Monate vor Veranstaltungstermin 40%

• bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin 50%

• bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin 60%

• bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 80%

• bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin 100 %

Als Berechnungsgrundlage der Ausfallsentschädigung vor, beiderseitiger Vertragsunterzeichnung,

dient der in der Reservierungsbestätigung vereinbarte Mindestumsatz zzgl. der gesetzlichen

Mehrwertsteuer. Nach Vertragsunterzeichnung dient als Berechnungsgrundlage der

Ausfallentschädigung die, dem Vertrag zugrundeliegende, Kostenkalkulation.

Abweichend der oben genannten Ausfallentschädigung gilt:

Sollte auf Grund einer nicht vorhersehbaren höheren Gewalt der Vertrag nicht zustande

kommen und der Anbieter ist für den Kunden mit vertraglich erstattungspflichtigen Kosten

bereits in Vorlage getreten, sind diese vom Vertragspartner in jedem Fall zu ersetzen.

Der Vertragspartner hat das Recht nachzuweisen, dass dem Anbieter ein Schaden nicht oder nicht

in dieser Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Anbieters

Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei

denn, dem Anbieter ist Vorsatz vorzuwerfen oder er muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder

grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner

sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus einer

Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen

einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren

Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

belieben unberührt.

XI. Haftung des Vertragspartners

Der Vertragspartner haftet für Schäden an Gebäude und/ oder Inventar, die durch ihn selbst, seine

Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, bzw.-besucher, Mitarbeiter oder

sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es

obliegt dem Vertragspartner, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Der

Anbieter ist berechtigt, einen Nachweis über entsprechende Versicherung zu verlangen.

XII. Bild-, Ton, Filmaufnahmen

Für gewerbliche Bild- ,Ton- und Filmaufnahmen durch den Vertragspartner oder von ihm

beauftrage Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Vergütung wird

hierfür gesondert vereinbart. Das Recht auf Persönlichkeitsschutz der Bediensteten und

Mitarbeiter des Anbieters bleibt unberührt. Für die aktuelle Berichterstattung sind Vertreter des

Fernsehens, Rundfunk und der Presse nach der Maßgabe geltender Sicherheitsbestimmungen

zugelassen. Der Anbieter ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten

Berichterstattung zu informieren. Wird das Ansehen des Anbieters durch Berichterstattungen

beeinträchtigt, können diese untersagt werden.

XIII. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines

Vertrages auf Grundlage dieser AGB’s werden vom Anbieter Daten erhoben und gespeichert. Dies

geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen

des Vertragspartners an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder

der Vertragspartner vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im

Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die

Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die Zahlungsdaten werden an das mit

der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Auf Wunsch des Vertragspartners werden

im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert

oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des

Vertragspartners ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung

personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der

Vertragspartner an folgende Adresse wenden. Gastronomiebetriebe Reinbold, Ludwig Reinbold,

Residenzstraße 9, 80333 München

XII. Schlussbestimmungen

• Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel

müssen schriftlich erfolgen.

• Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters

• Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Anbieters.

• Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand

ebenfalls der Sitz des Anbieters.

• Es gilt deutsches Recht.

• Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

oder nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt. Gleiches gilt für Vertragslücken Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften