Löwenbräukeller

General terms and conditions of

Löwenbräukeller

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der LK Betriebs GmbH

Residenzstraße 9, 80333 Münchenvertreten d.d. Gf. Mathias Joseph Reinbold

Handelsregister:  AG München | Handelsregisternummer: HRB 239854 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE317274708

-Anbieter-

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen, Dienstleistungen, Überlassung von beweglichen Gegenständen inklusive des fest installierten oder beweglichen Inventars, sowie für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumen des Anbieters und für alle weiteren im Rahmen dieser Veranstaltungen erbrachte Lieferungen und Leistungen.

II. Vertragsabschluss u. Vertragsinhalt

1. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Anbieters und der beidseitigen schriftlichen Unterzeichnung des Veranstaltungsvertrages auf der Grundlage der AGB’s zustande.

2. Werden Leistungen für den Vertragspartner trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen Vertrag durch den Anbieter auf dessen mündliche Weisung ausgeführt, entsteht ein Vergütungsanspruch seitens des Anbieters. Dieser bestimmt sich nach dem jeweiligen aktuellen Angebot bzw. andernfalls nach ortsüblicher angemessener Höhe. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

4. Der Anspruch auf bestimmte Einrichtungen, Räume, Dienstleistungen und/oder Gegenstände kann seitens des Anbieters jederzeit aufgehoben werden, wenn dies berechtigte Interessen des Anbieters erfordern und dem Vertragspartner ein gleichwertiger Ersatz zugeteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit einer Einrichtung, Räumen, Dienstleistungen und/oder Gegenständen ergibt sich aus der Einstufung gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Ein Anspruch auf Erstattung/ Preisminderung besteht bei Gleichwertigkeit nicht.

5. Der Vertragspartner hat bei Raumanmietungen die Mitbenutzung von Zugangswegen und Fluren durch andere Kunden zu dulden.

6. Die bei Raumvermietungen durch den Anbieter zugewiesenen Flächen außerhalb der vertraglich angemieteten Räume sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Flächen werden nach Ermessen durch den Anbieter zugeteilt um die Logistikabläufe bei Veranstaltungen zu gewährleisten. Ein Recht zur Nutzung durch den Vertragspartner oder dessen Gästen als Erweiterung der Veranstaltungsfläche leitet sich hieraus nicht ab. III. Vertragsdauer Der Vertragsgegenstand wird lediglich für die im Vertrag vereinbarte Zeit überlassen. Mietzeitüberschreitungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters und sind kostenpflichtig. Der im Vertrag genannte Zeitraum gilt als Veranstaltungsdauer bei Raumanmietung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Öffnung der Räume eine halbe Stunde vor dem Mietbeginn.

III. Vertragsdauer

Der Vertragsgegenstand wird lediglich für die im Vertrag vereinbarte Zeit überlassen. Mietzeitüberschreitungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters und sind kostenpflichtig. Der im Vertrag genannte Zeitraum gilt als Veranstaltungsdauer bei Raumanmietung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Öffnung der Räume eine halbe Stunde vor dem Mietbeginn.

IV. Leistungen

1. Alle Sach- und Dienstleistungen, die für eine in Auftrag gegebene Veranstaltung maßgeblich sind, zählen zu den Leistungen des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Sach- und Dienstleistungen zur Durchführung der Veranstaltung des Kunden mit Dritten abzuschließen. Der Anbieter ist berechtigt Kosten, die dem Anbieter hierbei entstehen, vor der Weiterberechnung an den Kunden mit einem Gemeinkostenaufschlag zu versehen. Vom Anbieter gelieferte Materialien und Gegenstände, außer Getränke und Speisen, sind Eigenbestand des Anbieters und müssen nach Ende der Veranstaltung an den Anbieter zurückgegeben werden.

2. Getränke und Speisen dürfen ausschließlich vom Anbieter bzw. dem von ihm beauftragten Dritten bezogen werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. In diesem Fall wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Kork- oder Tellergeld) berechnet. Der Vertragspartner ist in diesem Fall für die mitgebrachten Getränke und Speisen voll haftbar und stellt den Anbieter insoweit von jeder Inanspruchnahme gegenüber Dritten frei.

3.         Die finale Teilnehmerzahl ist dem Anbieter bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Anzahl dient als Berechnungsgrundlage. Sollte der Mindestumsatz für Speisen und Getränke nicht erreicht werden, wird die daraus resultierende Differenz in Rechnung gestellt. 

4. Vom Vertragspartner mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Anbieter kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an den Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt der Anbieter gegen Berechnung zur Verfügung. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, da der Anbieter die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Vertragspartners vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum kann der Anbieter für die Dauer des Verbleibens Raummiete berechnen.

VI . Benutzungsentgelte

Für die Nutzung der Vertragsgegenstände und die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden die Entgelte entsprechen der im Vertrag getroffenen Vereinbarungen erhoben. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

VII. Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen. Dies gilt auch für vereinbarte Voraus- bzw. Anzahlungen, es sei denn es ist vertraglich ausdrücklich eine andere Lösung vereinbart. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Vertragspartner auch ohne Mahnung in Verzug.

VIII. Rücktritt

Der Anbieter ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt:

• wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,

• wenn der Vertragspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät, einen Insolvenzantrag beim AG gestellt hat, oder gegenüber dem Vertragspartner ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht beschlossen wird oder mangels Masse abgelehnt wird.

• Ferner ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten:

• Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,

• wenn der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen Ziffer II.3 vorliegt.

Der Anbieter wird den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Vertragspartner besitzt in diesem Fall keinen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Anbieter. Die vertraglich vereinbarten Kosten, die bis zur Klärung des Rücktritts entstanden sind, sind vom Vertragspartner in jedem Fall zu erstatten.

IX. Rücktritt des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist ab Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung oder des Veranstaltungsvertrages zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet, sollte er aus einem vom Anbieter nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes Recht oder ein gesetzlicher Anspruch zusteht. Die Ausfallentschädigungen sind folgendermaßen gestaffelt:

  • • bis 7 Monate vor Veranstaltungstermin 10%
  • • bis 6 Monate vor Veranstaltungstermin 20%
  • • bis 5 Monate vor Veranstaltungstermin 30%
  • • bis 4 Monate vor Veranstaltungstermin 40%
  • • bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin 50%
  • • bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin 60%
  • • bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 80%
  • • bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin 100%

Als Berechnungsgrundlage der Ausfallsentschädigung vor, beiderseitiger Vertragsunterzeichnung, dient der in der Reservierungsbestätigung vereinbarte Mindestumsatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach Vertragsunterzeichnung dient als Berechnungsgrundlage der Ausfallentschädigung die, dem Vertrag zugrundeliegende, Kostenkalkulation.

Abweichend der oben genannten Ausfallentschädigung gilt:

Sollte auf Grund einer nicht vorhersehbaren höheren Gewalt der Vertrag nicht zustande kommen und der Anbieter ist für den Kunden mit vertraglich erstattungspflichtigen Kosten bereits in Vorlage getreten, sind diese vom Vertragspartner in jedem Fall zu ersetzen.

Der Vertragspartner hat das Recht nachzuweisen, dass dem Anbieter ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Anbieters

Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter ist Vorsatz vorzuwerfen oder er muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit belieben unberührt.

XI. Haftung des Vertragspartners

Der Vertragspartner haftet für Schäden an Gebäude und/ oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, bzw.-besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Vertragspartner, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Der Anbieter ist berechtigt, einen Nachweis über entsprechende Versicherung zu verlangen.

XII. Bild-, Ton, Filmaufnahmen

Für gewerbliche Bild- ,Ton- und Filmaufnahmen durch den Vertragspartner oder von ihm beauftrage Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Vergütung wird hierfür gesondert vereinbart. Das Recht auf Persönlichkeitsschutz der Bediensteten und Mitarbeiter des Anbieters bleibt unberührt. Für die aktuelle Berichterstattung sind Vertreter des Fernsehens, Rundfunk und der Presse nach der Maßgabe geltender Sicherheitsbestimmungen zugelassen. Der Anbieter ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu informieren. Wird das Ansehen des Anbieters durch Berichterstattungen beeinträchtigt, können diese untersagt werden.

XIII. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB’s werden vom Anbieter Daten erhoben und gespeichert. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen des Vertragspartners an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Vertragspartner vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Auf Wunsch des Vertragspartners werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Vertragspartners ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Vertragspartner an folgende Adresse wenden. Gastronomiebetriebe Reinbold, Ludwig Reinbold, Residenzstraße 9, 80333 München

XII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel müssen schriftlich erfolgen.

Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Anbieters. Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Anbieters. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für Vertragslücken Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften