ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Gastronomiebetriebe Reinbold GmbH & Co.KG „ Löwenbräukeller“
Residenzstraße 9, 80333 München
vertreten d.d. Gf. Ludwig Reinbold
Handelsregister: AG München Handelsregisternummer: HRB 122578
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 130489489
-Anbieter-
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und
Veranstaltungsräumen, Dienstleistungen, Überlassung von beweglichen Gegenständen inklusive des fest
installierten oder beweglichen Inventars, sowie für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumen
des Anbieters und für alle weiteren im Rahmen dieser Veranstaltungen erbrachte Lieferungen und
Leistungen.
II. Vertragsabschluss u. Vertragsinhalt
1. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des
Anbieters und der beidseitigen schriftlichen Unterzeichnung des Veranstaltungsvertrages auf der
Grundlage der AGB’s zustande.
2. Werden Leistungen für den Vertragspartner trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen
Vertrag durch den Anbieter auf dessen mündliche Weisung ausgeführt, entsteht ein
Vergütungsanspruch seitens des Anbieters.
Dieser bestimmt sich nach dem jeweiligen aktuellen Angebot bzw. andernfalls nach ortsüblicher
angemessener Höhe.
Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen
sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
4. Der Anspruch auf bestimmte Einrichtungen, Räume, Dienstleistungen und/oder Gegenstände kann
seitens des Anbieters jederzeit aufgehoben werden, wenn dies berechtigte Interessen des Anbieters
erfordern und dem Vertragspartner ein gleichwertiger Ersatz zugeteilt werden kann.
Die Gleichwertigkeit einer Einrichtung, Räumen, Dienstleistungen und/oder Gegenständen ergibt sich
aus der Einstufung gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Ein Anspruch auf Erstattung/
Preisminderung besteht bei Gleichwertigkeit nicht.
5. Der Vertragspartner hat bei Raumanmietungen die Mitbenutzung von Zugangswegen und Fluren
durch andere Kunden zu dulden.
6. Die bei Raumvermietungen durch den Anbieter zugewiesenen Flächen außerhalb der vertraglich
angemieteten Räume sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Flächen werden nach Ermessen durch den
Anbieter zugeteilt um die Logistikabläufe bei Veranstaltungen zu gewährleisten. Ein Recht zur Nutzung
durch den Vertragspartner oder dessen Gästen als Erweiterung der Veranstaltungsfläche leitet sich
hieraus nicht ab.
III. Vertragsdauer
Der Vertragsgegenstand wird lediglich für die im Vertrag vereinbarte Zeit überlassen.
Mietzeitüberschreitungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters und sind kostenpflichtig. Der im
Vertrag genannte Zeitraum gilt als Veranstaltungsdauer bei Raumanmietung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Öffnung der Räume eine halbe Stunde vor dem
Mietbeginn.
IV. Leistungen
1. Alle Sach- und Dienstleistungen, die für eine in Auftrag gegebene Veranstaltung maßgeblich sind,
zählen zu den Leistungen des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Sach- und
Dienstleistungen zur Durchführung der Veranstaltung des Kunden mit Dritten abzuschließen. Der
Anbieter ist berechtigt Kosten, die dem Anbieter hierbei entstehen, vor der Weiterberechnung an den
Kunden mit einem Gemeinkostenaufschlag zu versehen. Vom Anbieter gelieferte Materialien und
Gegenstände, außer Getränke und Speisen, sind Eigenbestand des Anbieters und müssen nach Ende
der Veranstaltung an den Anbieter zurückgegeben werden.
2. Getränke und Speisen dürfen ausschließlich vom Anbieter bzw. dem von ihm beauftragten Dritten
bezogen werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch den Anbieter. In diesem Fall wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten (Kork- oder Tellergeld) berechnet. Der Vertragspartner ist in diesem Fall für die
mitgebrachten Getränke und Speisen voll haftbar und stellt den Anbieter insoweit von jeder
Inanspruchnahme gegenüber Dritten frei.
3. Vom Vertragspartner mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen
zu entsprechen. Der Anbieter kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen
an den Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt der Anbieter gegen
Berechnung zur Verfügung.
Die mitgebrachten Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der
Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, da der Anbieter die Entfernung und Lagerung auf
Kosten des Vertragspartners vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum kann der Anbieter für die Dauer des Verbleibens
Raummiete berechnen.
VI . Benutzungsentgelte
Für die Nutzung der Vertragsgegenstände und die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden
die Entgelte entsprechen der im Vertrag getroffenen Vereinbarungen erhoben. Alle Preise verstehen
sich in Euro zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
VII. Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das
auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen. Dies gilt auch für vereinbarte Voraus- bzw.
Anzahlungen, es sei denn es ist vertraglich ausdrücklich eine andere Lösung vereinbart.
Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Vertragspartner
auch ohne Mahnung in Verzug.
VIII. Rücktritt
Der Anbieter ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt:
• wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer vom Anbieter gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
• wenn der Vertragspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät, einen Insolvenzantrag beim AG
gestellt hat, oder gegenüber dem Vertragspartner ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das
Amtsgericht beschlossen wird oder mangels Masse abgelehnt wird.
• Ferner ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten:
• Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen,
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des
Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
• wenn der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes des Anbieters in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des
Anbieters zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen Ziffer II.3 vorliegt.
Der Anbieter wird den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis setzen.
Der Vertragspartner besitzt in diesem Fall keinen Entschädigungsanspruch gegenüber dem
Anbieter. Die vertraglich vereinbarten Kosten, die bis zur Klärung des Rücktritts entstanden sind,
sind vom Vertragspartner in jedem Fall zu erstatten.
IX. Rücktritt des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist ab Unterzeichnung der Reservierungsbestätigung oder des
Veranstaltungsvertrages zur Zahlung einer Ausfallentschädigung verpflichtet, sollte er aus einem
vom Anbieter nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, ohne dass
ihm hierzu ein individuell vereinbartes Recht oder ein gesetzlicher Anspruch zusteht.
Die Ausfallentschädigungen sind folgendermaßen gestaffelt:
• bis 7 Monate vor Veranstaltungstermin 10%
• bis 6 Monate vor Veranstaltungstermin 20%
• bis 5 Monate vor Veranstaltungstermin 30%
• bis 4 Monate vor Veranstaltungstermin 40%
• bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin 50%
• bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin 60%
• bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 80%
• bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin 100 %
Als Berechnungsgrundlage der Ausfallsentschädigung vor, beiderseitiger Vertragsunterzeichnung,
dient der in der Reservierungsbestätigung vereinbarte Mindestumsatz zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Nach Vertragsunterzeichnung dient als Berechnungsgrundlage der
Ausfallentschädigung die, dem Vertrag zugrundeliegende, Kostenkalkulation.
Abweichend der oben genannten Ausfallentschädigung gilt:
Sollte auf Grund einer nicht vorhersehbaren höheren Gewalt der Vertrag nicht zustande
kommen und der Anbieter ist für den Kunden mit vertraglich erstattungspflichtigen Kosten
bereits in Vorlage getreten, sind diese vom Vertragspartner in jedem Fall zu ersetzen.
Der Vertragspartner hat das Recht nachzuweisen, dass dem Anbieter ein Schaden nicht oder nicht
in dieser Höhe entstanden ist.
X. Haftung des Anbieters
Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei
denn, dem Anbieter ist Vorsatz vorzuwerfen oder er muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder
grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner
sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus einer
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen
einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
belieben unberührt.
XI. Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner haftet für Schäden an Gebäude und/ oder Inventar, die durch ihn selbst, seine
Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, bzw.-besucher, Mitarbeiter oder
sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es
obliegt dem Vertragspartner, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Der
Anbieter ist berechtigt, einen Nachweis über entsprechende Versicherung zu verlangen.
XII. Bild-, Ton, Filmaufnahmen
Für gewerbliche Bild- ,Ton- und Filmaufnahmen durch den Vertragspartner oder von ihm
beauftrage Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Vergütung wird
hierfür gesondert vereinbart. Das Recht auf Persönlichkeitsschutz der Bediensteten und
Mitarbeiter des Anbieters bleibt unberührt. Für die aktuelle Berichterstattung sind Vertreter des
Fernsehens, Rundfunk und der Presse nach der Maßgabe geltender Sicherheitsbestimmungen
zugelassen. Der Anbieter ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten
Berichterstattung zu informieren. Wird das Ansehen des Anbieters durch Berichterstattungen
beeinträchtigt, können diese untersagt werden.
XIII. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines
Vertrages auf Grundlage dieser AGB’s werden vom Anbieter Daten erhoben und gespeichert. Dies
geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen
des Vertragspartners an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder
der Vertragspartner vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die Zahlungsdaten werden an das mit
der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Auf Wunsch des Vertragspartners werden
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert
oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des
Vertragspartners ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung
personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der
Vertragspartner an folgende Adresse wenden. Gastronomiebetriebe Reinbold, Ludwig Reinbold,
Residenzstraße 9, 80333 München
XII. Schlussbestimmungen
• Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel
müssen schriftlich erfolgen.
• Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters
• Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Anbieters.
• Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand
ebenfalls der Sitz des Anbieters.
• Es gilt deutsches Recht.
• Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Gleiches gilt für Vertragslücken Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften