O`zapft werd!

General terms and conditions of

O`zapft werd!

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Reservierungen und Buchungen für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „O´zapft werd-zum Starkbierfest im Löwenbräukeller“ gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (=AGB). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich die Hoflieferanten Eventagentur GmbH vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderungen muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die Hoflieferanten Eventagentur GmbH ist gemeinsam mit der LK Betriebs GmbH Veranstalter von „O`zapft werd! – zum Starkbierfest im Löwenbräukeller“ in den Veranstaltungsräumlichkeiten des Löwenbräukellers in München.

§ 3 Vertragsschluss

1. Angebote der Veranstalter sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung und einer möglichen Anzahlung zustande.

2. Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.

3. Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, so ist die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalter ausgeschlossen.

4. Mitarbeiter der Veranstalter sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Veranstalter oder leitender Angestellter.

5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate, so behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 6 Prozent kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.

6. Besteller und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit den Veranstaltern zu treffen.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Insofern keine Nebenabsprachen getroffen wurden, ist die Rechnungssumme vollständig und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

2. Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung zugrunde gelegt.

§ 5 Stornierung einer Veranstaltung / Buchung / des Vertrages

1. Stornierungen müssen schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

2. Im Falle einer Stornierung des Vertrages haben die Veranstalter das Recht, eine angemessene Vergütung zu fordern, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Die Höhe der Vergütung ergibt sich wie folgt, es sei denn der Besteller weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist:

a) Erfolgt die Stornierung 4 Monate und mehr Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, wird ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.

b) Erfolgt die Stornierung 4 Monate bis 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, wird ein Betrag in Höhe von 70 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.

c) Erfolgt die Stornierung 13 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, wird ein Betrag in Höhe von 80 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.

d) Erfolgt eine Absage von Seiten der Veranstalter, aufgrund von behördlichen Anordnungen, so wird die ausgewiesene Bearbeitungsgebühr einbehalten.

3. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Recht der Veranstalter weitergehenden Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

4. Die reservierten Plätze müssen bis 20:00 Uhr besetzt werden. Bei Verspätung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Plätze. Die nicht besetzten Plätze können ab 20:00 Uhr freigegeben werden. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist.

§ 6 Haftung

1. Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Besteller, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Veranstalter können den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

2. Die Veranstalter haften nicht für Garderobe und sonstige Gegenstände des Bestellers.

3. Die Veranstalter haften außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- und Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind.

4. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung der Veranstalter für die von ihnen eingesetzten Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

5. Im Falle von einfach verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung der Veranstalter ausgeschlossen, es sein denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Veranstalter auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.

6. Vom Besteller eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf Gefahr des Bestellers in den zugewiesenen Räumen.

§ 7 Umsatzgarantie / Mindestverzehr

1.Die Veranstalter behalten sich vor, pro Gast und Reservierung eine Umsatzgarantie (Essen und/oder Getränke) zu erheben. Die Höhe dieser Umsatzgarantie, als auch die organisatorische Abwicklung (beispielsweise Gutscheine oder Rechnungsstellung) wird dem Gast bei der Reservierung schriftlich oder mündlich mitgeteilt.

2.Die gekauften Mindestverzehrmarken haben ausschließlich für das jeweilige gebuchte Datum der Reservierung Gültigkeit. Eine Erstattung von Mindestverzehr-Restsummen oder nicht eingelösten Mindestverzehrmarken ist ausgeschlossen. §5 bleibt unberührt.

§ 8 Rücktritt durch die Veranstalter

1. Bis zum Veranstaltungsbeginn des Events sind die Veranstalter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt z.B.:

– Den Veranstaltern ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar oder

– Höhere Gewalt oder

– Pandemie oder Epedemie oder

– Gesetzliche oder behördliche Anordnungen

Tritt einer dieser Fälle ein, informieren die Veranstalter den Besteller unverzüglich. Bei Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund, erhält der Kunde die bezahlte Vorauszahlung, abzüglich bereits erbrachter Dienstleistung durch die Veranstalter, umgehend zurück.

2. Weitergehende Ansprüche gegen die Veranstalter, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Übernachtung oder Reisekosten), sind ausgeschlossen.

§ 9 Sicherheit und Hausrecht

1. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände haben die Veranstalter das Hausrecht. Störungen der Veranstaltung sind zu unterlassen und auf andere Anwesende ist Rücksicht zu nehmen.

2. Die Veranstalter behalten sich vor, die Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eventuell geleisteter Vorauszahlungen.

3. Es ist untersagt, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit in den Veranstaltungsbereich zu nehmen. Besucher mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt. Für Personen, gegenüber denen ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bleibt dieses für die Dauer der Veranstaltung bestehen. Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden. Mitgebrachte Tiere haben – mit Rücksicht auf den Tierschutz – keinen Zutritt zu den Events.

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Geschäftssitz der Veranstalter (München). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Veranstalter.

§ 11 Nebenabreden

a) Mitarbeiter der Veranstalter sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt.

b) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen insoweit der schriftlichen Bestätigung durch die Veranstalter bzw. seines Vertretungsberechtigten.

§ 12 Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Veranstalter bearbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Die Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Veranstalter sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Die Hoflieferanten Eventagentur GmbH, Dezember 2022