Achtwerk Events

General terms and conditions of

Achtwerk Events

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Achtwerk Events GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Daimlerstraße 17, 73635 Rudersberg, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten („Tickets“) für Veranstaltungen, die von der Achtwerk Events GmbH organisiert und durchgeführt werden.

2.2 Mit dem Erwerb eines Tickets über das eingesetzte Ticketingsystem Snapticket kommt ein Veranstaltungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) und dem Veranstalter zustande. Diese AGB sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.

2.3 Die AGB gelten für alle Veranstaltungen des Veranstalters, die auf entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungsflächen einschließlich Park- und Nebenflächen durchgeführt werden.

3. Vertragsschluss und Tickets

3.1 Die Darstellung von Tickets über Snapticket stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Ticketbuchung.

Der Kunde gibt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die elektronische Buchungsbestätigung und Zahlungsabwicklung über Snapticket zustande.

3.2 Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über die im Buchungsprozess von Snapticket angebotenen Zahlungsmethoden.

Die vollständige Zahlung ist Voraussetzung für den Erhalt des Tickets und den Zutritt zur Veranstaltung.

3.3 Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten handelt, bei der der Vertrag für einen spezifischen Termin geschlossen wird.

4. Weitergabe von Tickets

4.1 Eine Weitergabe von Tickets ist grundsätzlich erlaubt, sofern:

  • der Originalpreis nicht überschritten wird,
  • keine kommerzielle oder gewerbliche Weiterveräußerung erfolgt,
  • keine unautorisierten Plattformen oder Vermittler (z. B. Zweitmarktplätze) involviert sind,
  • es sich nicht um personalisierte oder nicht übertragbare Tickets handelt.

4.2 Verstößt der Kunde gegen diese Bedingungen, ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket zu sperren, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder den Kunden vom Gelände zu verweisen.

Zudem kann eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR pro Verstoß erhoben werden, deren Höhe der Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festsetzt.

Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

5. Einlass und Veranstaltungsdurchführung

5.1 Zutritt zur Veranstaltung erhalten ausschließlich Personen mit gültigem Ticket.

Das Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass; ein Wiedereinlass nach Verlassen des Geländes ist nicht möglich.

5.2 Der Veranstalter kann Besuchern den Zutritt verweigern, wenn diese:

  • alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen,
  • gegen Sicherheitsvorgaben verstoßen,
  • verbotene Gegenstände mitführen,
  • aggressives, diskriminierendes oder sonstiges inakzeptables Verhalten zeigen.

5.3 Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz. Das Risiko des Verlustes liegt beim Kunden.

6. Verbotene Gegenstände

6.1 Verboten auf dem Veranstaltungsgelände sind insbesondere:

  • Waffen aller Art,
  • Pyrotechnik, Laserpointer, Glasbehälter,
  • Drogen und berauschende Mittel,
  • politische, religiöse oder werbliche Materialien,
  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde),
  • Drohnen, Megafone, Vuvuzelas oder vergleichbare Geräte.

6.2 Das Sicherheitspersonal ist befugt, Einlasskontrollen durchzuführen und Gegenstände zu konfiszieren. Bei Verstößen kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Gelände ausgesprochen werden.

7. Hausrecht und Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

7.1 Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Personals ist ausnahmslos Folge zu leisten.

7.2 Verboten ist u. a.:

  • Gewalt oder Bedrohungen gegen Personen,
  • Sachbeschädigung,
  • das Betreten nicht freigegebener Bereiche,
  • das Werfen von Gegenständen,
  • das Verrichten der Notdurft außerhalb von Toiletten,
  • gewerbliche Aktivitäten ohne Erlaubnis.

7.3 Foto- und Videoaufnahmen mit handelsüblichen Geräten (z. B. Smartphones) für den privaten Gebrauch sind erlaubt.

Aufnahmen zu gewerblichen oder medialen Zwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

8. Veranstaltungsabsage, Abbruch und Änderungen

8.1 Wird eine Veranstaltung vor Beginn abgesagt, erstattet der Veranstalter den reinen Ticketpreis. Vorverkaufs- oder Systemgebühren können ausgeschlossen sein.

8.2 Muss die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung, Pandemie) abgesagt oder abgebrochen werden, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung, es sei denn, dem Veranstalter fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8.3 Änderungen im Programmablauf, der Besetzung oder einzelne Künstlerabsagen berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets, sofern der Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

9. Gesundheitshinweis und Haftung

9.1 Aufgrund hoher Lautstärkepegel kann es zu Hör- oder Gesundheitsschäden kommen. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich das Tragen von Gehörschutz. Jeder Besucher ist für seinen Schutz selbst verantwortlich.

9.2 Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur für typische, vorhersehbare Schäden.

9.3 Eine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände ist ausgeschlossen.

10. Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

Der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Besucher anzufertigen und diese zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung und Eigenwerbung in sämtlichen Medienformaten (online und offline) zu verwenden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter: https://achtwerkevents.de/datenschutz/(opens in a new tab)

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Achtwerk Events GmbH.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.